Zitat Zitat von jkdberlin Beitrag anzeigen
Die strafrechtliche Verhandlung ist durch, zivilrechtlich wird da einiges auf den Täter zukommen, neben Kosten für das Gerichtsverfahren, Anwälte, Schmerzensgeld, Forderungen der Krankenkasse. Alles Dinge, die 30 Jahre lang kassiert werden können. Da müsste er also die nächsten 30 Jahre kein pfändbares Einkommen haben.
Zitat Zitat von Lino Beitrag anzeigen
Das kommt doch voellig darauf an, was er besitzt. OK, die Sportschule ist nach allem Anschei in gemietete Raeumlichkeiten und daher nicht viel Wert pfaendungstechnisch aber der hat ja seine Nase in so vielen anderen Unternehmen gehabt und hat vielleicht immer noch.

Theoretisch koennte es durchaus sowohl schadenersatzansprueche sowohl als such Resressansprueche vom Zahlungstraeger der Behandlung geltend gemacht werden.
Ah OK !

Aber in Anbetracht der Tatsache, daß es alten Sozialhilfeadel gibt ... Spätestens drinnen lernt er wie man auch so durchs Leben kommen kann. FÜr manch einen ist das wie ein Studium .