
Zitat von
jkdberlin
Die strafrechtliche Verhandlung ist durch, zivilrechtlich wird da einiges auf den Täter zukommen, neben Kosten für das Gerichtsverfahren, Anwälte, Schmerzensgeld, Forderungen der Krankenkasse. Alles Dinge, die 30 Jahre lang kassiert werden können. Da müsste er also die nächsten 30 Jahre kein pfändbares Einkommen haben.