
Zitat von
Aruna
Und wie sieht es mit Schadensersatzansprüchen aus Völkermord im Völkerrecht aus?
Da erst viel später (1948) "Völkermord" überhaupt ein Straftatbestand im Völkerrecht geworden ist, war das was da 1904-08 gelaufen ist hiervon nicht erfasst.
Eine rückwirkende Anwendung von Strafbarkeitsvorschriften und damit ggf. verbundenen Schadenersatzansprüche ist nicht möglich.
"It's not the size of the dog in the fight, it's the size of the fight in the dog." M. Twain
"Whoever said one person can’t change the world never ate an undercooked bat..."