Und wie sieht es mit Schadensersatzansprüchen aus Völkermord im Völkerrecht aus?
Das war doch z.B. das Problem mit der Anerkennung des Genozids an den Herero und Nama vor über 100 Jahren?
ja, es ging mir um die Analogie zwischen Strafverfolgungsverjährung vs. Strafvollstreckungsverjährung im Strafrecht und Anspruchsfeststellungsverjährung vs. Anspruchsdurchsetzungsverjährung im Zivilrecht.
Wie erwähnt, wusste ich nicht, dass ein festgestellter finanzieller Anspruch nach 30 Jahren nicht mehr durchgesetzt werden kann....
Danke für die Erweiterung meines diesbezüglichen Horizonts![]()





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