Zitat Zitat von jkdberlin Beitrag anzeigen
Genau. Mord und Völkermord verjähren nicht.
Und wie sieht es mit Schadensersatzansprüchen aus Völkermord im Völkerrecht aus?
Das war doch z.B. das Problem mit der Anerkennung des Genozids an den Herero und Nama vor über 100 Jahren?

Zitat Zitat von jkdberlin Beitrag anzeigen
Aber wie gesagt, das ist Strafrecht, hier geht es um Zivilrecht.
ja, es ging mir um die Analogie zwischen Strafverfolgungsverjährung vs. Strafvollstreckungsverjährung im Strafrecht und Anspruchsfeststellungsverjährung vs. Anspruchsdurchsetzungsverjährung im Zivilrecht.
Wie erwähnt, wusste ich nicht, dass ein festgestellter finanzieller Anspruch nach 30 Jahren nicht mehr durchgesetzt werden kann....

Zitat Zitat von jkdberlin Beitrag anzeigen
Ja. Die Feststellung (Titulierung) muss bis zum 31.12. des dritten Jahres erfolgen. Eine Mahnung o.ä. reicht dafür nicht.
Danke für die Erweiterung meines diesbezüglichen Horizonts