Ich hab nachgeschaut: im Strafrecht unterscheidet man zwischen Strafverfolgungsverjährung und Vollstreckungsverjährung.
Wenn einer eine Tat (außer Mord), die mit lebenslanger Freiheitsstrafe bedroht wird, begeht und man merkt es erst nach 30 Jahren, dann wird die Tat nicht mehr verfolgt.
(
https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__78.html)
Wird derjenige allerdings rechtskräftig zu lebenslanger Freiheitsstrafe verurteilt dann kann die Strafe, falls der nach dem Urteil stiften gegangen ist, auch nach 31 und mehr Jahren noch vollstreckt werden.
(
https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__79.html)