
Zitat von
Hogerus
Es geht nicht darum ob VW statt nem Ingenieur nun nur noch Ingeneurinnen einzustellen hat sondern darum, das bei VW in den Aufsichtsrat bei gleicher Qualifikation Frauen eingestellt werden sollen.
Geht ja nicht nur um "die Frauenquote" sondern um "Gleiberechtigung" im weiteren Sinne.
Und wenn einem das AGG vorschreibt, dass man eine Stellenausschreibung geschlechterneutral formulieren muss (sonst kann es Ärger geben) auch wenn man vorhat eine Person eines bestimmten Geschlechts einzustellen, dann läuft doch da irgendwas in die falsche Richtung.
Ist ja nicht nur das Geschlechterding, sondern auch die sonstigen Kriterien. Ich brauche einen Berufsanfänger und muss selbst da höllisch aufpassen weil sich sonst 60jährige Anwälte bewerben und nach einer Ablehnung eine Entschädigung einklagen wollen? (Ok in dem Fall hat der Anwalt keinen Erfolg mit der Klage gehabt, den Ärger hat man erstmal trotzdem an der Backe.)
Wenn ich für mein Team eine Person Z brauche, warum muss ich dann eine Stellenanzeige aufgeben nach deren Inhalt sich auch Person A - Y bewerben können? Die können sich das Porto sparen und ich mir den Aufwand denen eine Absage zu erteilen. Wieso also nicht einfach sagen wen man sucht und was man haben will aber Nein - das wäre ja Diskriminierung...
Ärzte die gern eine Arzthelferin hätten müssen trotzdem auch Artzhelfer in die Ausschreibung packen, dass hat doch nichts mit Gleichberechtigung oder Anti-Diskriminierung zu tun, sondern ist schlichter Irrsinn...
"It's not the size of the dog in the fight, it's the size of the fight in the dog." M. Twain
"Whoever said one person can’t change the world never ate an undercooked bat..."