A. Allgemeine Bestimmungen
[...]
2. Prüfungen (Kyu und/oder Dan) können innerhalb des DKV nur einmal abgelegt werden und
erhalten die Bezeichnung DKV-Kyu-Graduierung bzw. DKV-Dan-Grad.
Es ist nicht möglich, die gleiche Graduierung in verschiedenen Stilrichtungen mehrfach
abzulegen. Die jeweils nächsthöhere Prüfung kann in einer anderen Stilrichtung abgelegt
werden.
Alle Prüfungen innerhalb des DKV werden von den Stilrichtungen sowie dem
Stilrichtungsoffenen Karate (SOK) gegenseitig anerkannt. Ausnahmen bilden hier Kyusho Jitsu
und Kobudo.