Zitat Zitat von Mr.Fister Beitrag anzeigen
ich verstehe gerade das problem einiger hier nicht: egal, als welches delikt gg die persönliche freiheit ihr den handgelenkgriff klassifizieren möchtet, so ändert das doch nichts daran, dass ein solcher unerwünschter handgelenksgriff regelmäßig nicht hinzunehmnen und mithin notwehrfähig ist...
Recht hast Du! Aber dann sollten nicht Gesetzestexte zitiert werden, die teils falsch, falsch interpretiert oder unzutreffend sind, um die eigene Kompetenz in diesen Belangen zu unterstreichen. Mal davon abgesehen, glaube ich nicht, dass sich jemand davon beeindrucken hat lassen...