
Zitat von
OliverT
Nein. Aber nicht jeder hat ein Messer. Und viel Spaß einen Richter zu finden, der dir sagt du hast alles richtig gemacht, wenn du jemand zum Krüppel schlägst, weil du davon ausgehst das jeder ein Messer haben könnte. Vielleicht bringst du es auch nicht richtig rüber. Aber du argumentierst hier so als wenn es nur den Ernstfall mit einem Angreifer mit Tötungsabsicht gibt. Es gibt aber genügend andere Lagen, in denen man am Arm gegriffen werden kann, ohne das ernsthafte Gefahr für Leib und Leben besteht.
Es ist in diesem Faden vollkommen irrelevant, wie nach UZwBwG gehandelt werden muss. Ich habe nur gesagt, dass du in deiner Ausbildung gelernt haben müsstest, dass es in gewissen Lagen sinnvoller ist zu deeskalieren.
Außerdem schreibt das UZwBwG keine Deeskalation vor, wenn ich mich richtig erinnere. Das machen vielleicht die RoEs. Allerdings muss man beim UZwBwG im Gegensatz zur Notwehr eine Verhältnismäigkeitsprüfung vornehmen.
Stimmt. Weil du auf Dinge antwortest die ich so nicht geschrieben habe.