Die Polizei darf das auch gar nicht entscheiden, es sei denn es wäre Gefahr im Verzug, und die werden gerade vor den Augen der Beamten auffällig. Danach geht aber auch das wieder zum Staatsanwalt, und was dabei meistens rauskommt ist ja bekannt. Und dagegen darf die Polizei genau überhaupt nichts tun. Nennt sich Gewaltenteilung.





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