Zitat von
Kensei
Was soll das mit Anscheinswaffen zu tun haben? Hast du den Begriff mal nachgeschaut? Dabei geht es um Gegenstände, die realen Waffen zum Verwechseln ähneln, bspw. Spielzeugpistolen, Gasknarren usw., die also den "Anschein" einer realen Bedrohung erwecken, obwohl diese objektiv nicht gegeben ist.
Du hast Recht, ich hab den falschen Begriff verwendet:
Ich meinte das Umgekehrte, also Waffen, die den Eindruck erwecken, keine zu sein:
Aus Anlage 2 des Waffengesetzes:
Abschnitt 1:
Verbotene Waffen
Der Umgang mit folgenden Waffen [...] ist verboten:
1.3.1
Hieb- oder Stoßwaffen, die ihrer Form nach geeignet sind, einen anderen Gegenstand vorzutäuschen, oder die mit Gegenständen des täglichen Gebrauchs verkleidet sind;
Zitat von
Kensei
Das leitet sich meines Wissens nach aus dem Zweck eines Gegenstandes ab bzw. aus den mit der Veränderung entstandenen Eigenschaften die auf einen bestimmten Zweck hin ausgerichtet sind. Wenn dir ein Gericht später vorhält, dass der einzige Zweck deines angeschärften Schraubenziehers darin liegt, andere Menschen in ihrer körperlichen Unversehrtheit zu schädigen und ansonsten kein vernünftiger handwerklicher Grund erkennbar ist den Schraubenzieher zu beschleifen, dann hast du eine Waffe geschaffen. Dann würde wohl noch geklärt werden, ob diese Art von Waffe in der Öffentlichkeit von dir hätte geführt wären dürfen, und entsprechend dann das Strafmaß bemessen.
Miscotty sprach von verbotenen Waffen, das geht über das Verbot des Führens in der Öffentlichkeit, dass sich aus dem Führungsverbot einer Hieb oder Stoßwaffe ergibt, hinaus und verbietet IMO auch jeglichen Umgang, also auch Besitz.
Ich darf ja durchaus Waffen zu Hause haben, für die ein Führungsverbot besteht, und die auch - in geschlossenen Behältnissen transportieren- aber eine verbotene Waffe darf ich nicht mal besitzen (?)
Also kein vollautomatisches Gewehr, keinen Wurfstern, kein Nun-Chaku, kein Fall-, Spring-, Butterfly- oder Faustmesser.
Ein Dolch ist wohl nicht verboten, ich darf ihn nur nicht führen.