Aufsehen erregte ein Zwischenfall während der Abschlusskundgebung. Ein Vertreter des Chaos Computer Club nahm ein belastendes Video entgegen, das mehrere Polizisten dabei zeigt, wie sie einen Radfahrer und mindestens einen weiteren Passanten attackieren und mit mehreren Fausthieben niederstrecken,[23] wie verschiedene Videoaufnahmen zeigen, die der Chaos Computer Club gesammelt und synchronisiert hat.[24] Die Vorgehensweise der an der Festnahme beteiligten Beamten führte zu einem Strafverfahren wegen Körperverletzung im Amt.[25] Der Vorfall führte des Weiteren dazu, dass Berliner Polizisten ab 2010 mit Einführung der neuen Uniformen auch eine individuelle Kennzeichnung erhalten sollten.[26] Der Polizeipräsident von Berlin, Dieter Glietsch, wurde in diesem Zusammenhang kritisiert, nachdem er mehrfach behauptet hatte, dass das Opfer der Polizeiübergriffe zuvor durch Störungen aufgefallen sei. Nachdem der Anwalt des Opfers ihn mehrfach aufgefordert hat, eine Unterlassungserklärung abzugeben, erklärte Glietsch sich zu dem laufenden Fall nicht mehr äußern zu wollen.[27]

Die beiden Polizisten wurden am 30. April 2012 in einem Strafgerichtsverfahren vom Amtsgericht Berlin für schuldig befunden und wegen Körperverletzung im Amt und zu einer Geldstrafe von 6.000 Euro (120 Tagessätze zu je 50 €) verurteilt.[28] Das Urteil ist nach der Verhandlung nicht rechtskräftig geworden, alle Beteiligten legten das Rechtsmittel der Berufung ein, sodass der Fall erneut vor dem Landgericht verhandelt wurde. Im Oktober 2012 stimmte das Land Berlin einem Vergleich zu, mit dem es dem Opfer die Zahlung eines Schmerzensgeldes in Höhe von 10.000 Euro zusprach.[29] Die Polizisten hatten den Radfahrer zuvor wegen Widerstands gegen die Staatsgewalt angezeigt, nachdem sie ihn festgenommen hatten. Das Ermittlungsverfahren gegen den Radfahrer wurde im Juli 2010 eingestellt.[30]

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