Zitat von
Macabre
ab 90Tagessätzen ist man vorbestraft und in Folge auch raus aus dem Beamtenjob, ohne Pensionsansprüche..
wo hast Du diese Regelung her?
Nach §24 BeamtStG verliert ein Beamter bei einer vorsätzlichen Tat erst bei einer Freiheitsstrafe von einem Jahr den Beamtenstatus, bei speziellen Straftatbeständen ab 6 Monate.
Zitat von
Macabre
Daraufhin haben die Angeklagten wahrscheinlich Berufung eingelegt und es wurde sich auf einen Vergleich geeinigt..
Alle haben Berufung eingelegt.
Die Angeklagten wollten einen Freispruch, die Staatsanwaltschaft und der Nebenkläger (das Opfer) eine härtere Strafe.
Zitat von
Macabre
Das Opfer bekommt 10000€ Schmerzensgeld und die Angeklagten sind nicht vorbestraft, zahlen aber das Schmerzensgeld..
Der Vergleich wurde mit dem Land geschlossen, das Schmerzensgeld zahlt zunächst mal der Steuerzahler.
Was nun mit dem zweiten Strafverfahren ist weiß ich nicht.
Die Polizei kommentierte den Vergleich nicht –
er sei ja mit dem Land geschlossen.
Auch sei das Strafverfahren noch offen, so ein Sprecher.
https://www.taz.de/!5079899/
Interessant bezüglich der vorliegenden Diskussion:
Der Vergleich gilt auch eine „Verletzung des Persönlichkeitsrechts“ von Oliver H. mit ab.
Der damalige Polizeipräsident hatte ihn fälschlich beschuldigt, die Verhaftung selbst provoziert zu haben. Die Staatsanwaltschaft sah dagegen keinerlei Fehlverhalten von H