Dem Täter sofort und ohne Diskussion das Nasenbein richten. Anschließend Rückzug. Falls es ein Ermittlungsverfahren gibt, handelt es sich Deinerseits zunächst um Notwehr. Schließlich wollte der Täter nach dem Spuckangriff zum Schlägerangriff ansetzen. Falls diese Tatsache nicht haltbar sein sollte, könnte Deinerseits ein Notwehrexzess vorliegen. Diesen schwächst Du damit ab, dass Du als Kind in der Kita, später im Kindergarten, dann in der Schule, schließlich in der Berufsschule oder im Studium und zuletzt auch im Arbeitsprozess immer wieder Ziel von Spuckangriffen wurdest. Also bist Du stark traumatisiert. Die Spuckattacke führte bei Dir zu einer massiven Retraumatisierung und somit zu einer affektierten Gewaltreaktion, die Du nicht kontrollieren konntest. Selbstverständlich tut Dir alles sehr Leid.
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