Der Kontext war Notwehr. Und da brauchtst Du sehr wohl Nachhilfe....
Bei Notwehr darf ich jedes Mittel verwenden was einen rechtswidrigen, gegenwertigen Angriff beendet. Wenn ich mehrer Mittel zur Auswahl habe, muss ich das mildere Mittel wählen.
Aber auch nur wenn das den Angriff zuverlässig beendet. Steht zu befürchten das das mildere Mittel den Angriff nicht unverzüglich beendet darf ich sofort zum stärken Mittel greifen.
Wenn Du jemanden ohne Grund einen Ellbogenschlag (oder eine Watschen einen Tritt oder Kopfnuss) gibst, nennt man das Körperverletztung. Beim Kampfsportlern/Kampkünstlern unter Umständen sogar gefährliche Körperverletzung...
Love breeds suicide
Ist es auch.
Die gefährliche Körperverletzung hat man möglicherweise bei der Verwendung von Giften, Waffen, Werkzeugen, durch einen hinterhältigen Überfall, mit anderen gemeinsam etc.pp...
(Kann man alles hier nachlesen: https://dejure.org/gesetze/StGB/224.html)
Ja, selbstverständlich können Kampfsportler bei Wahl entsprechender Mittel eine gefährliche Körperverletzung begehen aber nein, auch wenn sich das manche gerne erträumen, eure Fäuste zählen nicht als Waffen
https://d-nb.info/1138280224/34
Ab Seite 123 (Dokumentseite 143)
Joa, das ist eben eine Meinung, ich wage aber mal ganz stark zu bezweifeln, dass es sich hierbei um die herrschende Meinung handelt. Wäre mir zumindest während meines Jurastudiums so nicht unter gekommen.
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