Aus einem Messerforum (bez. Irland):

"Zweckgebundenes Tragen einfacher
Klappmesser ohne Arretierung mit einer
Klingenlänge von bis zu drei Zoll (7,6
cm), beispielsweise bei der Arbeit oder
beim Wandern und Angeln, ist
grundsätzlich erlaubt. Es gilt jedoch der
Ermessensspielraum der Beamten und
der Grundsatz des „legal reason“. Die
Sicherung von Messern während des
Transports ist unbedingt zu beachten.
Bewahren Sie Ihr Messer so auf, dass Sie
keinen direkten Zugriff darauf haben."