Zitat Zitat von Pansapiens Beitrag anzeigen
Ich hoffe, Du hast den Aggressor darüber aufgeklärt, dass der Umgang mit Fausmessern gemäß § 40 WaffG in Verbindung mit Anlage 2 Abschnitt 1 Punkt 1.4.2 verboten ist und nach §52 mit
Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft wird.
Nach Belehren war mir in dem Augenblick nicht zumute. Nur wenn das dazu führt, dass keiner nicht mal mehr ein Werkzeug dabeihaben darf hat der Terror gewonnen.