Zitat Zitat von Pansapiens Beitrag anzeigen
das ist also, auch nach der Gesetzesänderung, weiterhin führbar?

Jawoll, rein nach 42a ja. Was nicht heisst, dass das Riesen-Opinel nicht als gefährlicher Gegenstand eingestuft und eingezogen werden kann. In dem Zusammenhang gibt es noch ein paar Sonderregeln (v.a. bei öffentlichen Veranstaltungen oder Demos), die zusätzlich verschärfend wirken können.

Beste Grüsse
Period.