Ich dachte es geht um ein generelles Verbot, also dass allein schon der Besitz strafbar werden soll, da wären dann doch den Ordnungshütern die Hände völlig gebunden, also nichts mit irgendwie Auslegen?
Habe mal eben meine Taschenmesser (die nur Zuhause liegen) ausgemessen, mein recht kleines hat ja schon 7 cm Klingenlänge und die empfinde ich als gerade noch so akzeptabel. Klar, selbst mit einer 1cm-Klinge ließen sich Dinge schneiden aber will man das?






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