42a ist meines Erachtens ein Versuch, ein "präventives" Gesetz zu erlassen. Die Sinnhaftigkeit kann man natürlich in Hinblick auf den Werkzeugcharakter von den meisten handelsüblichen Einhandmessern und mehr noch Multitools sicher diskutieren (ich möchte auch anmerken, dass sich diverse Werkzeuge wie Schraubenzieher, Schlüsselfeilen etc ja auch im Prinzip dazu verwenden lassen, jemandem Schaden zuzufügen, analog zu einem feststehenden Messer wenns um Stiche geht, von Beilen etc. ganz zu schweigen). Im Prinzip geht es beim 42a ja darum, was mit einem Messer passiert, wenn es bei einer Kontrolle zufällig erfasst wird. Ist es legal und wird eingezogen, kann man es auf jeden Fall zurückfordern. Liegt kein berechtigter Führungsgrund für ein längeres Messer oder Einhandmesser vor, ist es nach aktueller Gesetzeslage eine Ordnungswidrigkeit, keine Straftat, daher geringes Strafmass (ich glaube Geldbusse). Ist es ein verbotener Gegenstand (Butterfly-Messer, OAF, Faustmesser, Fallmesser...), dann kann das per se schon eine Straftat sein (da Besitz verboten und das Führen sowieso), und da sind die Strafen ungleich höher. Wenn ein Gegenstand egal welcher Art bei einer Straftat zum Einsatz kommt, ist es primär eine Straftat, zu der dann noch die Ordnungswidrigkeit etc. erschwerend dazukommen können. Wie weit das für potentielle Opfer relevant ist, ist dann natürlich eine andere Frage, die die Diskussion natürlich im Einzelfall ad absurdum führen kann.
Beste Grüsse
Period.






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