
Zitat von
Damiano R.
Recherchiere doch selber. Es ist so wie von mir geschrieben. Diskussion überflüssig.
Wenn Du anderer Meinung bist, dann rufe doch bei Engels an, die haben sowieso nichts dagegen.
Damals musste noch nichts ins NWR eingetragen werden. Die Firma hat ein physisches Waffenbuch geführt und du glaubst wohl nicht, dass Waffenhändler ihre alten Waffenbücher von Anno Tobak ins NWR nachtragen müssen.
Aha, du sagst mir also gerade, dasss jemand der ne WBK, ne andere waffenrechtliche Erlaubnis hatte, nen Sprngstoffschein (ggf. Wiederlader), etc, alles wegschmeißt und für üngültig erklärt, weil es in NWR eingetragen werden muss?
Oder möchtest du mir mit dem "physischesn Waffenbuch" sagen, Person xyz hat mal bei uns auf dem Schießstand ne Waffe abgefeuert?
P.S. Meine Eintragungen sind aus dem Jahre 2005.
Mein Englisch ist zu schlecht. Ich löse das physikalisch!