Mir ist gerade nicht klar, von was du redest.
Das dein Schüler völlig frei selbst entscheiden kann, welche Übungen er bei dir machen will oder welche ihm zu gefährlich sind, legt bereits Artikel 2 im GG fest - allgemeine Handlungsfreiheit.
Es sollte dir von der Logik her schon einleuchten, dass du gerade im Kampfsport niemanden zu irgendwas zwingen kannst.
Ich möchte nicht in deiner Haut stecken, solltest du einen Schüler beispielsweise gegen dessen Willen zu einem Sparring nötigen und dieser würde dabei schwer verletzt werden. Da kannst du dich gleich selbst erschiessen.






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