Wir sind hier in Europa/Deutschland. Hier zählen ausschließlich europäische/deutsche Gesetze.
Ob dich das interessiert oder nicht ist für deren Gültigkeit hier nebensächlich, läßt aber tief blicken.
Ich denke ich habe mehrfach klar zum Ausdruck gebracht, dass es nicht darum geht, praktisch einen gesamten Sport abzulehnen (in so einem Fall würde sich wahrscheinlich auch niemand anmelden), sondern dass es die persönliche Entscheidung jedes einzelnen ist, welche Risiken er dabei bereit ist einzugehen.
Und in diesem Zusammenhang kann und muss ein Trainer ohne Frage ein Verbot aussprechen, wenn er eine zu große Gefährdung sieht - keinesfalls bedeutet das aber im Umkehrschluss, dass er einen Schüler zu Übungen zwingen kann, die dieser für sich selbst als zu gefährlich ansieht.
Wenn du glaubst, dass das persönliche Selbstbestimmungsrecht und die verfassungsgemäße allgemeine Handlungsfreiheit darauf abzielt, einer Gruppe oder einem Trainer Macht über eine Person zu geben, dann bist du aber ganz massiv auf dem Holzweg.
Wie ich schon sagte - nicht alles was hinkt, ist ein Vergleich.
In einem Arbeitsvertrag schuldet der Arbeitnehmer dem Arbeitgeber seine Arbeitskraft - er verkauft diese sozusagen und wird logischerweise auch dafür bezahlt. Dabei unter Umständen unvermeidbare gesundheitliche Risiken muss der Arbeitgeber explizit vergüten und entschädigen. Das hat überhaupt gar nichts mit einer Boxbude zu tun, welche Trainingsleistungen anbietet und verkauft.
Keine Ahnung wie du jetzt auf so einen Unfug kommst.
Der nächste unsinnige Vergleich.
Wenn der Wirt mein Geld angenommen hat, muss er mich bedienen und mir mein Bier geben.
Ob ich dieses dann austrinke oder nur dran nippe ist wiederum meine eigene, freie Entscheidung, die den Wirt nichts angeht.
Das Hausrecht hat überhaupt nichts damit zu tun. Natürlich kann ein Gymbetreiber grundsätzlich frei entscheiden, wer sich in seinen Räumen aufhält. Schmeisst er einen Schüler raus, weil diesem eine bestimmte Übung aber zu gefährlich ist, begeht er mit Sicherheit Vertragsbruch an dem zugrundeliegenden Dienstleistungsvertrag und macht sich gegebenenfalls schadensersatzpflichtig.
Es gibt mit Sicherheit keine Möglichkeit in Deutschland einen Breitensportler vertraglich zu zwingen an Übungen teilzunehmen, die ihm persönlich zu riskant sind - egal ob grundsätzlich oder aus einer bestimmten Situation heraus.
Ich bin davon überzeugt dass sich ein Trainer strafbar machen würde, falls er in so einem Fall versuchen würde, auf den Schüler Druck auszuüben. Ihn also beispielsweise zu bestimmten Partnerübungen oder Sparring nötigen will, obwohl diesem selbst das Risiko zu groß erscheint. Sollte es in so einer Situation noch tatsächlich zu einer schweren Verletzung kommen, möchte ich nicht in der Haut des Trainers stecken. Der dürfte mit einiger Wahrscheinlichkeit für den Rest seines Lebens finanziell erledigt sein.






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