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Thema: Trainerfrage: Verändert sich das Klientel / Kunden / Schüler?

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  1. #11
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    Zitat Zitat von shinken-shôbu Beitrag anzeigen
    Aus Deiner liebevoll gehegten eurozentrischen Sicht mag das so erscheinen, das aber würde z.B. mich persönlich überhaupt nicht interessieren. Es wird ja niemand gezwungen, ausgerechnet eine traditionelle japanische Stilrichtung zu trainieren (wobei das weit mehr als bloßes Training beinhaltet aber das würde hier zu weit führen).
    Wir sind hier in Europa/Deutschland. Hier zählen ausschließlich europäische/deutsche Gesetze.
    Ob dich das interessiert oder nicht ist für deren Gültigkeit hier nebensächlich, läßt aber tief blicken.

    Zitat Zitat von shinken-shôbu Beitrag anzeigen
    Also ich könnte mir schon vorstellen, daass man in einem Boxgym auf Dauer ggf. "gezwungen" werden könnte, nicht nur mit dem Springseil rumzumachen bzw. vor die Wahl gestellt entweder richtig mitzumachen oder zu gehen.
    Ich denke ich habe mehrfach klar zum Ausdruck gebracht, dass es nicht darum geht, praktisch einen gesamten Sport abzulehnen (in so einem Fall würde sich wahrscheinlich auch niemand anmelden), sondern dass es die persönliche Entscheidung jedes einzelnen ist, welche Risiken er dabei bereit ist einzugehen.

    Und in diesem Zusammenhang kann und muss ein Trainer ohne Frage ein Verbot aussprechen, wenn er eine zu große Gefährdung sieht - keinesfalls bedeutet das aber im Umkehrschluss, dass er einen Schüler zu Übungen zwingen kann, die dieser für sich selbst als zu gefährlich ansieht.

    Zitat Zitat von shinken-shôbu Beitrag anzeigen
    Dieses Selbstbestimmungsrecht gibt es ja als Gesetz so erstmal nicht aber unabhängig davon geht es bei diesem Gedanken darum, dass ein Individuum (das meinst Du) und auch Gruppen (wäre z.B. Trainerstab/die Trainingsgruppe als Ganzes usw.) ihre Angelegenheiten selbst regeln können, ohne dass sich von STAATLICHER Seite aus eingemischt wird.
    Wenn du glaubst, dass das persönliche Selbstbestimmungsrecht und die verfassungsgemäße allgemeine Handlungsfreiheit darauf abzielt, einer Gruppe oder einem Trainer Macht über eine Person zu geben, dann bist du aber ganz massiv auf dem Holzweg.

    Zitat Zitat von shinken-shôbu Beitrag anzeigen
    Müsste dann ja eigentlich auch für Arbeitgeber gelten, oder?
    Wie ich schon sagte - nicht alles was hinkt, ist ein Vergleich.
    In einem Arbeitsvertrag schuldet der Arbeitnehmer dem Arbeitgeber seine Arbeitskraft - er verkauft diese sozusagen und wird logischerweise auch dafür bezahlt. Dabei unter Umständen unvermeidbare gesundheitliche Risiken muss der Arbeitgeber explizit vergüten und entschädigen. Das hat überhaupt gar nichts mit einer Boxbude zu tun, welche Trainingsleistungen anbietet und verkauft.

    Zitat Zitat von shinken-shôbu Beitrag anzeigen
    Ach nein, ganz im Gegenteil muss ich ja sogar ALLES tun, was von mir verlangt wird, werde ja schließlich bezahlt. Da kann es natürlich sein, dass ich als Briefträger auch als Toilettenmann eingesetzt werde - der AG zahlt immerhin Geld an mich und ich muss halt leisten was und wie er will.
    Keine Ahnung wie du jetzt auf so einen Unfug kommst.

    Zitat Zitat von shinken-shôbu Beitrag anzeigen
    Ja und der Wirt muss Dich erst gar nicht bedienen und kann Dich wegschicken, wenn ihm gerade danach ist (Hausrecht und so). Er kann Dich natürlich auch bedienen Dir aber trotzdem untersagen, Deine eigenen Speisen am Tisch zu verzehren
    Der nächste unsinnige Vergleich.
    Wenn der Wirt mein Geld angenommen hat, muss er mich bedienen und mir mein Bier geben.
    Ob ich dieses dann austrinke oder nur dran nippe ist wiederum meine eigene, freie Entscheidung, die den Wirt nichts angeht.

    Zitat Zitat von shinken-shôbu Beitrag anzeigen
    Moment, es wird doch Niemand "gezwungen" sich auf die Nase geben zu lassen und selbstverständlich wäre es z.B. strafbar als Trainer Jemanden gegen seinen Willen mit körperlicher Gewalt in den Ring zu ziehen und mit Fäusten beackern zu lassen. Es ist aber ganz gewiss nicht strafbar, von seinem Hausrecht Gebrauch zu machen und jemanden vor die WAHL(!!!) zu stellen entweder richtig mitzumachen oder anderenfalls bitte zu gehen.
    Das Hausrecht hat überhaupt nichts damit zu tun. Natürlich kann ein Gymbetreiber grundsätzlich frei entscheiden, wer sich in seinen Räumen aufhält. Schmeisst er einen Schüler raus, weil diesem eine bestimmte Übung aber zu gefährlich ist, begeht er mit Sicherheit Vertragsbruch an dem zugrundeliegenden Dienstleistungsvertrag und macht sich gegebenenfalls schadensersatzpflichtig.

    Es gibt mit Sicherheit keine Möglichkeit in Deutschland einen Breitensportler vertraglich zu zwingen an Übungen teilzunehmen, die ihm persönlich zu riskant sind - egal ob grundsätzlich oder aus einer bestimmten Situation heraus.

    Ich bin davon überzeugt dass sich ein Trainer strafbar machen würde, falls er in so einem Fall versuchen würde, auf den Schüler Druck auszuüben. Ihn also beispielsweise zu bestimmten Partnerübungen oder Sparring nötigen will, obwohl diesem selbst das Risiko zu groß erscheint. Sollte es in so einer Situation noch tatsächlich zu einer schweren Verletzung kommen, möchte ich nicht in der Haut des Trainers stecken. Der dürfte mit einiger Wahrscheinlichkeit für den Rest seines Lebens finanziell erledigt sein.
    Geändert von kelte (19-08-2019 um 07:21 Uhr)

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