Zitat Zitat von kelte Beitrag anzeigen
.
Entweder er macht selbst die Übungen mit, die ihm eigentlich zu gefährlich sind, oder er wird vor der Gruppe bloßgestellt und aus dem Training geworfen. Das ist Zwang in seiner reinsten Form.
Das ist von Dir mal wieder Unfug in reinster Form - weißt Du ja aber selbst wohl am besten.

Bewusstes selektives lesen und Zitate die aus dem Kontext gerissen werden machen es da nicht besser.

Und wem Seilspringen oder Liegestütz "zu gefährlich" sind der sollte sich wirklich überlegen ob er beim KK / KS richtig ist. Deine etwas verquere Vorstellung davon, dass jemand der sich irgendwo anmeldet deswegen "mitbestimmen" darf wie das Angebot auszusehen hat mal übertragen auf andere Bereiche:


Jemand geht zum Fußball, will aber keine Zweikämpfe oder Kopfbälle ausführen da ihm das "zu gefährlich" erscheint. Deiner "Logik" nach müsste daher also der Fußballtrainer auch für diese Person ein entsprechendes Training anbieten, welches ohne die entsprechenden Übungen auskommt. Und mal etwas weiter gedacht: Muss der Trainer ihn dann trotzdem in den Spielen aufstellen, auch wenn er damit das gesamte Team schwächt? Oder ist das dann auch schon "Zwang in reinster Form" wenn man ihm nahelegt, dass er dann beim Fußball falsch ist?


Und bevor jetzt wieder die "Ist was komplett anderes, da Mannschaftssport..." Nummer kommt: Wie sieht es aus, wenn sich jemand beim einem (Vorstieg-)Kletterkurs anmeldet, dann aber partout keinen Vorstieg oder Sturztraining machen will weil "zu gefährlich"? Deiner Meinung nach müsste dann also der Klettertrainer für diese Person ein Alternativprogramm anbieten - schließlich hat derjenige ja seinen "Dienstleister" bezahlt und will entsprechend auch bespaßt werden?


Da könnte man jetzt beliebig weiter machen und zeigt nur überdeutlich wie vollkommen realitätsfern Deine Auffassung hier ist. Es gibt nun mal keinen Kontrahierungszwang (nein auch im BGB nicht...) der einen Anbieter verpflichten würde jeden Hansel auch aufzunehmen (selbst bei gemeinnützigen e.V. gibt es da Grenzen). Und selbst wenn sich jemand bereits eingeschrieben hat und ihm nachträglich das Angebot nicht zusagt, habe ich selbstredend als Anbieter auch die Möglichkeit einen entsprechenden Vertrag auch wieder aufzulösen und bin mitnichten deswegen gezwungen entweder das Angebot nach den Wünschen des "Kunden" anzupassen noch irgendwelche verhaltensoriginelle Anwandlungen der Person dauerhaft zu tolerieren.

Du empfindest so etwas dann bereits als "Zwang"? Dann wirst Du wohl oder übel damit leben müssen, dass es bei uns in DE nun einmal vollkommen legitim und vom Gesetz her auch gedeckt ist derartigen "Zwang" auszuüben.