
Zitat von
kanken
@amasbaal
Aus genau diesem Grund zeigt man ein Messer auch nie wenn man damit kämpfen will. Die Natur der Waffe ist Heimtücke!
Ein heimtückischer Angriff ggf. mit Todesfolge? Viel Spaß vor Gericht.
Zur Notwehr die Waffe heimtückisch einsetzen? Geht wenn mehrere einen gleichzeitig angreifen. Dann muss man aber das Ding auch einsatzbereit machen können unter Druck und vor allem muss für den Richter auch hinterher nachvollziehbar sein das es Notwehr war.
Wenn sechs Leute sagen der Messermann hätte angefangen und ein siebter tot ist und man selber keine Zeugen hat und keine Videokamera, tja...
Aber klar man liest immer wieder von marodierenden Horden in deutschen Städten die reihenweise unschuldige Menschen zu Tode prügeln.
Kann auch anders ablaufen (hatten wir damals aber schon hier besprochen):
https://www.spiegel.de/spiegel/print/d-118184389.html
Kannix, 24.06.2010, 14:17 Uhr: "Also ich hab noch oben ein Luftgewehr, ganz normal. Bei Katzen jedenfalls gibts keine sichtbaren Verletzungen"