Nichts ist einfacher zu beweisen, als dass der DZVHÄ sich über Lehrinhalte mit der Bundesärztekammer abstimmt:
"Die mit der Bundesärztekammer eng abgestimmten Lehrinhalte gewährleisten eine kompetente Behandlung der Patienten."
Quelle: https://www.dzvhae.de/zusatzbezeichn...tensicherheit/
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