Wobei es nicht nur um körperliche Bedrohungen geht. Du kannst auch Angriffe auf andere Rechtsgüter als die körperliche Unversehrtheit abwehren, zur Not mit körperlicher Gewalt. Eigentum (Diebstahl) z.B., oder sogar auf deine "Ehre", etwa bei wiederholter Beleidigung der du dich nicht anderweitig entziehen kannst.
Wenn ich das richtig erinnere werden an trainierte Kampfsportler schon andere Maßstäbe gestellt, als an Otto-Normal Bürger. Da gibts Urteile zu.
Umgedreht erinnere ich ein Urteil, wo ein Stadtbekannter Schläger und Kickboxer erschossen wurde und der Schütze freigesprochen wurde, weil man ihm zugebilligte, sich nur mit Schusswaffe gegen einen trainierten, körperlich überlegenen Kämpfer effektiv verteidigen zu können.
Solche Entscheidungen werden aber wohl stark vom Richter abhängen, und ob der bspw. Kampfsporterfahrungen hat.
Das Buch hier finde ich nicht schlecht zum Thema, mit Fallbeispielen:
https://www.amazon.de/Notwehrrecht-P...5742908&sr=8-3
Edit, Nachtrag:
Mein Sensei bläut uns immer ein, im Zweifel auf den Wanst schlagen und nicht ins Gesicht. Sieht vor Gericht immer besser aus. Vieleicht hilft das bei der Entscheidung wann man wie zulangt.![]()





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