Zitat aus dem Link von „1,2,3“
„Jede waffenrechtliche Erlaubnis führt dazu, dass ein Inhaber eines Waffenscheins, einer Waffenbesitzkarte oder eines kleinen Waffenscheins ohne weitere Begründung ein berechtigtes Interesse zum Führen eines §42a WaffG konformen Messer in einer Waffenverbotszone besitzt.“
Hieße das, dass ich mit einem kleinen Waffenschein auch ein einhändig zu öffnendes und einrastendes Messer immer und überall führen darf, da automatisch das berechtigte Interesse gegeben ist?
Kannix, 24.06.2010, 14:17 Uhr: "Also ich hab noch oben ein Luftgewehr, ganz normal. Bei Katzen jedenfalls gibts keine sichtbaren Verletzungen"