1. Der Entwurf ist noch nicht durch.
2. Wären es 5 Jahre.
3. Es gibt im Bereich "kleiner Waffenschein" auch noch die unbefristeten. Meiner ist 2003 audgestellt worden, unbefristet und es gab bisher keine nachfragen. Wenn ich inm NWR nachschaue, steht er auch noch genau so eingetragen.
Mein Englisch ist zu schlecht. Ich löse das physikalisch!
Ich sehe das richtig, dass der kleine Waffenschien nach aktueller Rechtslage keinerlei Auswirkungen auf das Führen von Messern hat?
Kannix, 24.06.2010, 14:17 Uhr: "Also ich hab noch oben ein Luftgewehr, ganz normal. Bei Katzen jedenfalls gibts keine sichtbaren Verletzungen"
Hier das Schreiben. Mein Waffenschein wurde übrigens auch noch unbefristet ausgestellt...
(edit.)
Geändert von Gast (19-12-2019 um 13:17 Uhr) Grund: Bild entfernt.
Von was redest du jetzt genau? WBK, Waffenschein, kleiner Waffenschein?
Mein Englisch ist zu schlecht. Ich löse das physikalisch!
Also die aktuelle Änderung wurde am 13.12.2019 im Bundestag beschlossen und geht jetzt erstmal zum Bundesrat.
https://www.bundestag.de/dokumente/t...enrecht-659824
Und wenn ich ins NWR reinschaue, ist bei mir der kleine Waffenschein eingetragen, seit 2003 und bisher gab es keine Überprüfung oder ähnliches.
Mein Englisch ist zu schlecht. Ich löse das physikalisch!
Offensichtlich sind die Überprüfungen schon länger im Waffenrecht vorgesehen, sonst hätten die Waffenbehörden Kreis OF und Kreis GG ja fantasiert und widerrechtlich gehandelt. Vllt. hat deine Waffenbehörde einfach bisher auf die Umsetzung der Rechtslage verzichtet... was besseres fällt mir da jetzt auch nicht ein.
Ne, derzeit ist es eine Kann-Regelung. Nach dem neuen Gesetzentwurf, wenn der durch den Bundesrat kommt, unterschrieben und veröffentlicht wird, ist es eine muss-Regelung, alle 5 Jahre.
Mein Englisch ist zu schlecht. Ich löse das physikalisch!
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