Ich sehe das richtig, dass der kleine Waffenschien nach aktueller Rechtslage keinerlei Auswirkungen auf das Führen von Messern hat?
Ich sehe das richtig, dass der kleine Waffenschien nach aktueller Rechtslage keinerlei Auswirkungen auf das Führen von Messern hat?
Kannix, 24.06.2010, 14:17 Uhr: "Also ich hab noch oben ein Luftgewehr, ganz normal. Bei Katzen jedenfalls gibts keine sichtbaren Verletzungen"
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