Zitat Zitat von * Silverback Beitrag anzeigen
Ohne jetzt den Klugscheißmodus anzuschmeißen: Bei solchen Wortähnlichkeiten (wenn sie denn in der gleichen "Warenklasse" angemeldet werden sollten) reagiert das DPMA allerdings recht pragmatisch; heißt: Sie werden in aller Regel dann nicht (mehr) genehmigt! bzw. in strittigen Fällen würden die Inhaber vereits vorhandener Marken gefragt werden . Mit dem Nebeneffekt: Die Anmeldegebührt ist aber auf jeden Fall futsch (sie wird einbehalten) . Könnte als Jux also ggf. kostspielig werden.
Ausschlaggebend sind immer die beantragten Warenklassen und die genaueren Bezeichnungen.
Einem alten Hasen wie KRK wirst du über Markenrechte nichts erklären müssen.

Hat nicht auch Klaus Brand den Begriff WingChun schützen lassen, wo einfach das Leerzeichen zwischen den Worten fehlt?