Ohne jetzt den Klugscheißmodus anzuschmeißen: Bei solchen Wortähnlichkeiten (wenn sie denn in der gleichen "Warenklasse" angemeldet werden sollten) reagiert das DPMA allerdings recht pragmatisch; heißt: Sie werden in aller Regel dann nicht (mehr) genehmigt! bzw. in strittigen Fällen würden die Inhaber vereits vorhandener Marken gefragt werden

. Mit dem Nebeneffekt: Die Anmeldegebührt ist aber auf jeden Fall futsch (sie wird einbehalten)

. Könnte als Jux also ggf. kostspielig werden.
Ausschlaggebend sind immer die beantragten Warenklassen und die genaueren Bezeichnungen.