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Geändert von hope (29-04-2020 um 10:34 Uhr) Grund: gelöscht
Du würfelst da ganz schön was durcheinander.
Unternehmerischer Bereich: Laufende Betriebskosten sind die Kosten des laufenden Betriebs, also Miete, Nebenkosten, Versicherungen, Werbung, usw. Für diese gibt es bei der KfW günstige kurzfristige Förderkredite. Damit sind diese Rechnungen alle bezahlt - wo ist das Problem?
Privater Bereich: Ein Unternehmer hat kein Gehalt. Hätte er eins, wäre er kein Unternehmer. Dann: Der Grundbedarf sowie die tatsächlichen Miet- und Mietnebenkosten sowie die Krankenversicherung werden vom ALG II abgedeckt. Richtig: Nur so lange kein großes Vermögen vorhanden ist. Jemand, der ein große Vermögen hat, benötigt wohl auch kaum ALG II, oder?
Nehmen wir also den kleinen Schulbetreiber. Alle betrieblichen Kosten gedeckt. Haken dran. Private Kosten im Grundsatz auch gedeckt. Haken drank.
Und ich glaube wirklich nicht, dass der "kleine Schulbetreiber", der meistens angeführt wird, "3.000 € netto" zur Verfügung hat. Das entspräche (bei einem Alleinstehenden) einem Gewinn vor Ertragsteuern von ungefähr 6.200 € pro Monat. Gewinn, nicht Umsatz!
Daneben: Wenn Dein Schulleiter halbwegs clever ist, dann hat er z. B. seinen PKW im Betriebsvermögen, ebenso wie so ziemlich alles, was irgendwie möglich ist. Damit sind wir dann wieder bei der KfW, die diese Kosten überbrückungsweise finanziert.
Danke für deinen Beitrag.
Vielleicht noch zur Ergänzung:
Corona Soforthilfe für Solo-Selbständige:
Die Corona-Soforthilfe ist eine einmalige Zahlung. Diese gilt für einen Zeitraum von 3 Monaten und darf nur für laufende Betriebskosten verwendet werden. Nicht für den eigenen Lohn (Lohnausfall). Sollte diese Zahlung für das eigene Honorar verwendet werden, wird eine Rückzahlung eingefordert. Siehe Link. Es kann aber auch sein, dass diese Regelung in jedem Bundesland anders gehandhabt wird.
https://www.bz-berlin.de/deutschland...-zurueckzahlen
ALG2 bzw. Hartz IV
Das Arbeitslosengeld 2 wird nicht ohne Weiteres gewährleistet . So gut wie jedes zusätzliche Geld wird vom erbrachten Regelsatz abgezogen.
Bei Berechnung der Regelleistungen prüft die Agentur für Arbeit:
• den Netto-Betriebsgewinn
• das Vermögen, dazu gehören sämtliche Versicherungen, Fahrzeuge, Immobilien usw.
• zieht einen Erwerbstätigen-Freibetrag ab
https://www.hartz4.org/ersparnisse/
Klar, man kann Kredite aufnehmem. Aber. Ist der Laden 6 Monate dicht, wars das. Die Kredite müssen ja auch wieder zurückgezahlt werden.
Geändert von hope (29-04-2020 um 10:47 Uhr)
Möchte mal ganz kurz Hope für seine konstruktiven Beiträge loben. Ist leider aus der EWTO Ecke hier selten geworden (auch wenn ich es bei der Menge an unsachlicher EWTO Kritik irgendwo ein bisschen verstehen kann).
@stixandmorein Kernis offenen Brief ist halt nichts konkretes
was würdest du denn schreiben? was hat dein verband geschrieben? mal aus reiner neugierde gefragt...
Mein Vorschlag, wie man es Regeln könnte steht in Post #50( was um einiges Konkreter ist als "können Konzepte ausgearbeitet werden....)
Mein Verband hat nichts geschrieben, könnte aber daran liegen, da der Verband aus den USA ist
Ich hab aber auch nicht das Problem, da ich mit meinen Trainingspartnern immer draussen trainiere und keine Räumlichkeiten unterhalten muss
Du machst es dir da sehr einfach:
Richtig, man kann einen rückzuzahlenden Kredit aufnehmen. Wenn es dann wieder anläuft, und man mit kleinerer Schülerzahl und einem schwierigeren Markt den Neuaufbau versucht, muss man nebenbei noch den Kredit tilgen - für dich anscheinend kein Problem?
„Vermögen des Unternehmers“ sind so Sachen wie Rentenrücklagen, Hausbesitz etc. Das kann und muss er jetzt erst mal auflösen - und das ist nichts anderes als staatliche Zwangsenteignung, denn freiwillig mache ich meine Schule ja nicht dicht.
Lustig und dann auch gerecht wäre es, wenn der Staat auch bei dir und allen anderen dann sagt: Zur Kostendeckung werden alle Privatvermögen und Häuser vom Staat beschlagnahmt - ist es dann auch alles noch „kein Problem“? Oh, ich vergass: Damit es gerecht wird darfst du dir dann auch deinen Besitz auf Kredit zurückkaufen.
Mal ab von dem Rest des Themas: Der Begriff "staatliche Zwangsenteignung" wird hier doch möglicherweise etwas populistisch (beabsichtigt oder nicht) und "großzügig" genutzt?! Wenn jemand einen Kredit aufnimmt (gleich aus welchen Gründen) und den nicht zurückzahlen kann, bedient sich der Kreditgeber halt auf dem Gerichtsweg an dem, was da ist. Das ist schon ein kleines bisschen was anderes als "staatliche Zwangsenteignung".
Und das Gesagte gilt auch bei Würdigung aktueller Gesamtumstände, sorry.
Der Staat entscheidet gerade per Gesetz, wer Geld verdienen darf und wer nicht.
Wenn man sagt, diese Entscheidung sei solidarisch für die Volksgesundheit, müsste man auch solidarisch alle gleichmäßig finanziell daran beteiligen.
Beispiel Schweiz: Wer schließen muss, bekommt 80 % seiner vorher versteuerten Gewinne als Staatshilfe weiterbezahlt, auch und gerade als Selbständiger. Das ist fair. Was hier läuft, ist es nicht.
Das ist Klasse von der Schweiz, aber nunmal leider keine zwingend (irgendwo in D festgeschriebene) Voraussetzung!
Die Zeiten sind aktuell Kacke, und die Bundesregierung hat ein paar Maßnahmen getroffen/ empfohlen. Die wirken sich unterschiedlich aus, klaro; nicht schön, ist aber so! Alles weitere oben gesagte ist IMHO Äpfel mit Birnen vergleichen; hätte, müsste, sollte ..... ist halt nicht derzeit. Der Staat trifft Vorkehrungen zum Schutz der Gesundheit, auch nicht schön, aber den Umständen geschuldet und nach meiner unmaßgeblichen Meinung noch in einem überschaubaren Rahmen. Falls es mal (gottbewahre) schlimmer kommen sollte, was wäre dann; das Geschreie wäre noch größer (wenn es dann noch Leute gibt, die schreien können).
Nachtrag: P.S.:
Nein, tut er nicht. Er untersagt (nur) die Ausübung gewisser Tätigkeiten. Er untersagt nicht, dass man umsatteln kann/muss und Ausschau nach einem anderen Beruf halten kann/ muss; DAS wäre eine solche o.g. Entscheidung, und das ist was Anderes.Der Staat entscheidet gerade per Gesetz, wer Geld verdienen darf und wer nicht.
Geändert von * Silverback (29-04-2020 um 14:23 Uhr)
Dann halt so: Der Staat erteilt Berufsverbote, ohne den Ausübenden dieser Berufe echte Alternativen zu geben.
Ich denke JEDER der "von außen" mit einem Berufsverbot belegt wird und dadurch seine finanzielle Existenz verliert, hat da eine klare Meinung zu.
Wer nicht persönlich betroffen ist, kann das entspannt anders sehen...
P.S.: Nur meine Meinung, ich bin ja nicht betroffen da als EWTO'ler ja eh Millionär
Sorry, aber was hast Du immer mit Deinem Hausbesitzer? Auf der einen Seite soll es immer der kleine Schulbetreiber sein, der sowieso schon von nur ein paar Brotkrumen leben soll, auf der anderen Seite hat er dann aber ein Haus oder eine Eigentumswohnung. Und auf einmal ist er ein Super-Gehalt gewohnt, von dem er bisher gelebt hat. Und dann zwingt ihn der Staat auch noch sein Vermögen zu versilbern. Lös' Dich doch bitte erst mal von Deiner Wut über soziale Ungerechtigkeiten.
@ Hope: Danke für die Links.
Richtig, die KfW und die Bürgschaftsbank funktionieren wie ein Darlehen. Die ersten beiden Jahre tilgungsfrei, danach dann (bei Existenzgründern) bis zu acht Jahre Tilgungszeitraum bei 1 % bis 2,5 % (?) Zinsen.
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