Aus der Verordnung des Kultusministeriums und des Sozialministeriums über Sportstätten (Corona-Verordnung Sportstätten) in der ab 2. Juni 2020 gültigen Fassung für BaWü:
1. Während der gesamten Trainings- und Übungseinheiten
b) sind in geschlossenen Räumen hochintensive Ausdauerbelastungen untersagt;
6.c) in allen Einrichtungen im Sinne des Absatzes 1 für eine ausreichende Belüftung gesorgt werden.
Damit will man die Aerosole vermindern.






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