Aus der Verordnung des Kultusministeriums und des Sozialministeriums über Sportstätten (Corona-Verordnung Sportstätten) in der ab 2. Juni 2020 gültigen Fassung für BaWü:

1. Während der gesamten Trainings- und Übungseinheiten
b) sind in geschlossenen Räumen hochintensive Ausdauerbelastungen untersagt;

6.c) in allen Einrichtungen im Sinne des Absatzes 1 für eine ausreichende Belüftung gesorgt werden.

Damit will man die Aerosole vermindern.