«Racial Profiling» / «Ethnic Profiling»
Damit ist in Deutschland die anlasslose Kontrolle gemeint. Z. B. ein schwarzer Deutscher, der im Zug sein Abteil verlässt und Tee holt, beim zurückgehen kontrolliert wird und keine Ausweispapiere vorligen. Da der Anlass für die Kontrolle nur war, dass er schwarz war, wie die Beamten selber angaben, war die Aktion rechtswidrig.
Polizeibeamte aber nicht alleine schuldig:
Das Verbot der rassistischen Diskriminierung nach Art. 3 Abs. 3 GG und die Methode des „Racial Profiling"Dabei ist der Grund für die menschenrechtswidrige Praxis nicht allein im Verantwortungsbereich und Handeln der Polizei zu suchen. Es ist die gesetzliche Ermächtigungsgrundlage der Bundespolizei, die auf diskriminierendes Handeln angelegt ist. Sie sendet an die ausführende Polizei eine dem Verbot rassistischer Diskriminierung widersprechende Botschaft.
Gibt natürlich auch Provokateure, egal bei Rassismus, me-too, Christopher-Street-Day usw.
Finde trotzdem auch das solche Suchdurchsagen wie früher üblich "Person südeuropäischen Aussehens" wie oben gesagt nur schlechte Stimmung erzeugen. Auf die USA runtergebrochen, wenn bei einer Plünderung in der Bronx darauf hingewiesen wird, derjenige sei schwarz, ist das LOL, da in der Bronx wohl die meisten Anwesenden schwarz sind. Kann mir auch in Deutschland nicht vorstellen, dass nach der RAF mit dem Hinweis "Blonder Teutone mit bayuvarischen Körperbau" gesucht wurde. Das hätte zu nichts geführt.
In dem speziellen Falle: nach sichten des ganzen Filmchens glaube ich das hat mit den Unruhen gerade gar nichts zu tun, bin also darauf reingefallen.
Trotdem glaube ich den Polizisten nicht, ein auffälliger Typ, groß mit Glatze und knallrotem T-Shirt mit Goldkette und gelbem Arbmand nur auf "schwarz" zu reduzieren kann ich mir keine Täterbeschreibung bei welchem Delikt auch immer vorstellen.
Was auch sein kann: Einfach kompetenzgerangel verschiedener Behörden.




Mit Zitat antworten