Auch andere Sportarten wieder möglich
Das Innenministerium hatte zuvor ausgeführt, dass
unabhängig von der Sportart, das Abstandsgebot bei bis zu zehn Leuten nicht eingehalten werden müsse, weil Sport ein Treffen zu privaten Zwecken sei.
Auf die Sportart komme es dabei nicht an. Auch kontaktintensive Sportarten wie Kampfsport können laut Innenministerium ausgeübt werden. Für die sanitären Anlagen, wie Duschen und Umkleideräume, gilt, dass sie nun auch wieder genutzt werden können, es muss allerdings ein Hygienekonzept für diese Einrichtungen vorhanden sein.