Mal 'n bisschen weiter denken.
Neben dem GG und der Berliner Landesverfassung spielen vor allem das Bundesversammlungsgesetz, die Polizeigesetze der Länder sowie (hier) die Berliner Sars-Cov-2-Infektionsschutzverordnung eine Rolle.
So schreibt die bspw. vor:
"§ 5 Weitere Hygiene- und Schutzregeln für besondere Bereiche...
(2) Bei Versammlungen im Sinne von Artikel 8 des Grundgesetzes und Artikel 26 der Verfassung von Berlin hat die die Versammlung veranstaltende Person ein individuelles Schutz- und Hygienekonzept zu erstellen, aus dem die vorgesehenen Maßnahmen zur Gewährleistung des Mindestabstands und der jeweils zu beachtenden Hygieneregeln, wie erforderlichenfalls das Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung oder der Verzicht auf gemeinsame Sprechchöre durch die Teilnehmenden während der Versammlung, sowie die zur Gewährleistung der nach der nutzbaren Fläche des Versammlungsortes zulässigen Teilnehmendenzahl bei der Durchführung der Versammlung hervorgehen. Die Versammlungsbehörde kann die Vorlage dieses Schutz- und Hygienekonzepts von der die Versammlung veranstaltenden Person verlangen und beim zuständigen Gesundheitsamt eine infektionsschutzrechtliche Bewertung des Konzepts einholen. Bei der Durchführung der Versammlungen ist die Einhaltung des Schutz- und Hygienekonzepts von der Versammlungsleitung sicherzustellen. § 17a Absatz 2 des Versammlungsgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 15. November 1978 (BGBl. I S. 1789), das zuletzt durch Artikel 2 des Gesetzes vom 8. Dezember 2008 (BGBl. I S. 2366) geändert worden ist, steht dem Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung zum Infektionsschutz nicht entgegen..."
Ich denke auf die wird man sich hier berufen haben, was mir auch schlüssig erscheint.
Inwiefern da jetzt bzgl. des Infektionsrisikos was konkret nachgewiesen werden muss oder nicht, wird das Gericht zeigen.
Ich unterstelle mal, dass in Ö wie auch in D nicht zehntausende Leute auf engstem Raum ohne AHA-Regeln einzuhalten für die Dauer von mehreren Stunden zusammenhocken.
Von daher in der Tat ein klassischer Äpfel und Birnen Vergleich.
Eine Biergartengesellschaft ist eben kein Demonstrationsaufzug.
Zur Unsinnigkeit aktuell nur auf die Positivenquote zu schielen gestern Streeck bei Maischberger.
Ob der vorher allerdings "Lack gesoffen" hatte, vermag ich nicht zu beurteilen.
Verstehst du wieder nicht? Ist im Grund dasselbe, wie wenn du behauptest Lockdownmaßnahmen waren falsch, weil es ja keine gestiegenen Fallzahlen während des Lockdowns gab. Deine klassische Wahrnehmungsverzerrung eben.