Das ist aber imho das Hauptproblem mit den Dingern. Für Viele ist die richtige Handhabung bereits zu kompliziert (die sind ja nicht einmal in der Lage darauf zu achten, wieviel Abstand sie zu ihrer Umwelt halten) und eine auf Autorität und bevormundendem Gemahne basierende Politik, die mündige Bürger wie kleine Kinder behandelt, trägt auch nicht gerade dazu bei, dass die Leute sich sonderlich Mühe geben.
In meinem Umfeld gibt es eigentlich keinen, der grundsätzlich die Wirksamkeit von Masken in Frage stellt. Allerdings haben die teilweise schwachsinnigen und unverständlichen Vorgaben (der Gipfel: Maskenpflicht bei strömendem Regen auf einem morgens menschenleeren Viktualienmarkt während gleichzeitig die Zahl der erlaubten Teilnehmer im Kontaktsport von 10 auf 14 erhöht wird) eine trotzige Wurstigkeit zur Folge. Nach dem Motto: ich verstehe das alles nicht und finde es bescheuert aber ich habe keine Lust mich aufzuregen. Da ist es mir lieber wurscht. Da wird die Maske halt einfach in die Hosentasche geknüllt und mit dreckigen Fingern angefasst. Die Form wird gerade noch so gewahrt und auf den Inhalt wird gepfiffen.
Und bevor das hier wieder losgeht. Ich nehme hier nicht für oder gegen Masken Stellung, sondern beschreibe meine Wahrnehmung dessen, was in meinem Umfeld passiert. Wundern tut mich das nicht. Führung durch Autorität funktioniert eben nicht. Führung muss Menschen mitnehmen. Und das tut sie hier nicht, was nicht nur bei den Masken zu einer tiefen und äußerst bedauerlichen Spaltung der Gesellschaft führt. Da muss man ja nur mal diesen Faden hier lesen, wo sich Leute bis aufs Blut fetzen, die eigentlich durch ein gemeinsames Hobby geeint sein sollten.
Während ich das schreibe, kommt mir der Gedanke, ob da nicht genau der Grund sein könnte, warum in Frankreich oder Spanien die Zahlen so in die Höhe schießen, obwohl die noch viel mehr und strengere Maßnahmen eingeführt haben. Ich bin ja eh ein Freund von einfachen 80%-Lösungen, bei denen dann aber alle richtig mitmachen.... Oder wie es früher beim Schrauben hieß: nach „fest“ kommt „ab“.
Hi,
Durch die Änderung am Masernschutzgesetz am 10.2.2020 (ab 1.1.2021 in Kraft), wurde im Infektionsschutzgesetz ebenfalls was geändert, hat man gar nicht so wahrgenommen:
12c.
Dem § 56 Absatz 1 wird folgender Satz angefügt:
„Eine Entschädigung nach den Sätzen 1 und 2 erhält nicht, wer durch Inanspruchnahme einer Schutzimpfung oder anderen Maßnahme der spezifischen Prophylaxe, die gesetzlich vorgeschrieben ist oder im Bereich des gewöhnlichen Aufenthaltsorts des Betroffenen öffentlich empfohlen wurde, ein Verbot in der Ausübung seiner bisherigen Tätigkeit oder eine Absonderung hätte vermeiden können."https://www.buzer.de/gesetz/2148/l.htmArtikel 1 Masernschutzgesetz vom 10. Februar 2020 (BGBl. I S. 148)
§ 56 Absatz 1 lautet nach der Änderung wie folgt:
Wer sich fragt was Maßnahmen der spezifischen Prophylaxe bedeutet:Wer auf Grund dieses Gesetzes als Ausscheider, Ansteckungsverdächtiger, Krankheitsverdächtiger oder als sonstiger Träger von Krankheitserregern im Sinne von § 31 Satz 2 Verboten in der Ausübung seiner bisherigen Erwerbstätigkeit unterliegt oder unterworfen wird und dadurch einen Verdienstausfall erleidet, erhält eine Entschädigung in Geld.
2 Das Gleiche gilt für Personen, die als Ausscheider, Ansteckungsverdächtige oder Krankheitsverdächtige abgesondert wurden oder werden, bei Ausscheidern jedoch nur, wenn sie andere Schutzmaßnahmen nicht befolgen können.
3 Eine Entschädigung nach den Sätzen 1 und 2 erhält nicht, wer durch Inanspruchnahme einer Schutzimpfung oder anderen Maßnahme der spezifischen Prophylaxe, die gesetzlich vorgeschrieben ist oder im Bereich des gewöhnlichen Aufenthaltsorts des Betroffenen öffentlich empfohlen wurde, ein Verbot in der Ausübung seiner bisherigen Tätigkeit oder eine Absonderung hätte vermeiden können.
https://soziales.niedersachsen.de/st...-ifsg-251.htmlUnter "anderen Maßnahmen der spezifischen Prophylaxe" ist die Gabe von Antikörpern (passive Immunprophylaxe) oder die Gabe von Medikamenten (Chemoprophylaxe) zum Schutz vor Weiterverbreitung bestimmter übertragbarer Krankheiten zu verstehen.
Wer sich fragt was die empfohlenen Impfungen sind:
https://www.dkv.com/gesundheit-vorso...gen-12535.html
Interpretiere ich das richtig als eine Art Impfzwang durch die Hintertür, als Hebel die Angst keine Entschädigung zu bekommen, wenn man sich nicht impfen lässt etc, im Hinterkopf? (Die Grippeimpfung wird z.B. übrigens auch nur empfohlen!)
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Diese Änderung vom 27.03.2020 (1.1.2021 in Kraft) hier verstehe ich nicht so wirklich:
https://www.buzer.de/gesetz/13847/a2...#buildInZitateDas Infektionsschutzgesetz, das zuletzt durch Artikel 1 dieses Gesetzes geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
1. § 56 wird wie folgt geändert:
a) Absatz 1a wird aufgehoben.
b) Absatz 2 Satz 4 wird aufgehoben.
Das betrifft diese Abschnitte, habe die wegfallenden Stellen mal hervor gehoben:
(1a) 1Eine erwerbstätige Person erhält eine Entschädigung in Geld, wenn
1.
Einrichtungen zur Betreuung von Kindern, Schulen oder Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen von der zuständigen Behörde zur Verhinderung der Verbreitung von Infektionen oder übertragbaren Krankheiten auf Grund dieses Gesetzes vorübergehend geschlossen werden oder deren Betreten untersagt wird,
2.
die erwerbstätige Person ihr Kind, das das zwölfte Lebensjahr noch nicht vollendet hat oder behindert und auf Hilfe angewiesen ist, in diesem Zeitraum selbst beaufsichtigt, betreut oder pflegt, weil sie keine anderweitige zumutbare Betreuungsmöglichkeit sicherstellen kann, und
3.
die erwerbstätige Person dadurch einen Verdienstausfall erleidet.
(2) 1 Die Entschädigung bemisst sich nach dem Verdienstausfall.
2 Für die ersten sechs Wochen wird sie in Höhe des Verdienstausfalls gewährt.
3 Vom Beginn der siebenten Woche an wird sie in Höhe des Krankengeldes nach § 47 Abs. 1 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch gewährt, soweit der Verdienstausfall die für die gesetzliche Krankenversicherungspflicht maßgebende Jahresarbeitsentgeltgrenze nicht übersteigt.
4 Im Fall des Absatzes 1a wird die Entschädigung abweichend von den Sätzen 2 und 3 in Höhe von 67 Prozent des der erwerbstätigen Person entstandenen Verdienstausfalls für jede erwerbstätige Person für längstens zehn Wochen gewährt, für eine erwerbstätige Person, die ihr Kind allein beaufsichtigt, betreut oder pflegt, längstens für 20 Wochen; für einen vollen Monat wird höchstens ein Betrag von 2.016 Euro gewährt.§ 57 Verhältnis zur Sozialversicherung und zur Arbeitsförderung
(1) 1Für Personen, denen eine Entschädigung nach § 56 Abs. 1 zu gewähren ist, besteht eine Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung fort. 2Bemessungsgrundlage für Beiträge sind
1.
bei einer Entschädigung nach § 56 Abs. 2 Satz 2 das Arbeitsentgelt, das der Verdienstausfallentschädigung nach § 56 Abs. 3 vor Abzug von Steuern und Beitragsanteilen zur Sozialversicherung oder entsprechender Aufwendungen zur sozialen Sicherung zugrunde liegt,
2.
bei einer Entschädigung nach § 56 Abs. 2 Satz 3 80 vom Hundert des dieser Entschädigung zugrunde liegenden Arbeitsentgelts oder Arbeitseinkommens.
3Das entschädigungspflichtige Land trägt die Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung allein.
4Zahlt der Arbeitgeber für die zuständige Behörde die Entschädigung aus, gelten die Sätze 2 und 3 entsprechend; die zuständige Behörde hat ihm auf Antrag die entrichteten Beiträge zu erstatten.
(2) 1Für Personen, denen nach § 56 Abs. 1 Satz 2 eine Entschädigung zu gewähren ist, besteht eine Versicherungspflicht in der gesetzlichen Kranken- und in der sozialen Pflegeversicherung sowie nach dem Dritten Buch Sozialgesetzbuch fort. 2Absatz 1 Satz 2 bis 4 gilt entsprechend.
(3) 1In der gesetzlichen Unfallversicherung wird, wenn es für den Berechtigten günstiger ist, der Berechnung des Jahresarbeitsverdienstes für Zeiten, in denen dem Verletzten im Jahr vor dem Arbeitsunfall eine Entschädigung nach § 56 Abs. 1 zu gewähren war, das Arbeitsentgelt oder Arbeitseinkommen zugrunde gelegt, das seinem durchschnittlichen Arbeitsentgelt oder Arbeitseinkommen in den mit Arbeitsentgelt oder Arbeitseinkommen belegten Zeiten dieses Zeitraums entspricht. 2§ 82 Abs. 3 des Siebten Buches Sozialgesetzbuch gilt entsprechend. 3Die durch die Anwendung des Satzes 1 entstehenden Mehraufwendungen werden den Versicherungsträgern von der zuständigen Behörde erstattet.
(4) In der Krankenversicherung werden die Leistungen nach dem Arbeitsentgelt berechnet, das vor Beginn des Anspruchs auf Entschädigung gezahlt worden ist.
(5) Zeiten, in denen nach Absatz 1 eine Versicherungspflicht nach dem Dritten Buch Sozialgesetzbuch fortbesteht, bleiben bei der Feststellung des Bemessungszeitraums für einen Anspruch auf Arbeitslosengeld nach dem Dritten Buch Sozialgesetzbuch außer Betracht.
(6) Wird eine Entschädigung nach § 56 Absatz 1a gewährt, gelten die Absätze 1, 2 und 5 entsprechend mit der Maßgabe, dass sich die Bemessungsgrundlage für die Beiträge nach Absatz 1 Satz 2 Nummer 2 bestimmt.§ 58 Aufwendungserstattung
1
Entschädigungsberechtigte im Sinne des § 56 Absatz 1 und 1a, die der Pflichtversicherung in der gesetzlichen Kranken-, Renten- sowie der sozialen Pflegeversicherung nicht unterliegen, haben gegenüber der zuständigen Behörde einen Anspruch auf Erstattung ihrer Aufwendungen für soziale Sicherung in angemessenem Umfang.
2
In den Fällen, in denen sie Netto-Arbeitsentgelt und Arbeitseinkommen aus einer Tätigkeit beziehen, die als Ersatz der verbotenen Tätigkeit ausgeübt wird, mindert sich der Anspruch nach Satz 1 in dem Verhältnis dieses Einkommens zur ungekürzten Entschädigung.Interpretiere ich das jetzt richtig, dass Eltern nach Inkrafttreten der Änderung, also dem Wegfall von 1a, bei der Entschädigung schlechter gestellt sind?§ 66 Zahlungsverpflichteter
(1) 1Verpflichtet zur Zahlung der Entschädigung nach § 56 ist das Land, in dem das Verbot erlassen oder die Schließung beziehungsweise das Betretungsverbot veranlasst worden ist, in den Fällen des § 34 Abs. 1 bis 3 und des § 42 das Land, in dem die verbotene Tätigkeit ausgeübt worden ist. 2Verpflichtet zur Zahlung der Entschädigung nach § 65 ist das Land, in dem der Schaden verursacht worden ist.
(2) Versorgung wegen eines Impfschadens nach den §§ 60 bis 63 ist zu gewähren
1.
in den Fällen des § 60 Abs. 1 von dem Land, in dem der Schaden verursacht worden ist,
2.
in den Fällen des § 60 Abs. 2
a)
von dem Land, in dem der Geschädigte bei Eintritt des Impfschadens im Geltungsbereich dieses Gesetzes seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt hat,
b)
wenn bei Eintritt des Schadens ein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt im Geltungsbereich dieses Gesetzes nicht vorhanden ist, von dem Land, in dem der Geschädigte zuletzt seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt gehabt hat oder
c)
bei minderjährigen Geschädigten, wenn die Wohnsitzvoraussetzungen der Buchstaben a oder b nicht gegeben sind, von dem Land, in dem der Elternteil oder Sorgeberechtigte des Geschädigten, mit dem der Geschädigte in häuslicher Gemeinschaft lebt, seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Geltungsbereich dieses Gesetzes hat oder, falls ein solcher Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthalt nicht gegeben ist, zuletzt seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt gehabt hat,
3.
1in den Fällen des § 60 Abs. 3 von dem Land, in dem der Geschädigte seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt im Geltungsbereich dieses Gesetzes hat oder erstmalig nimmt. 2Die Zuständigkeit für bereits anerkannte Fälle bleibt unberührt.
(3) In den Fällen des § 63 Abs. 1 sind die Kosten, die durch das Hinzutreten der weiteren Schädigung verursacht werden, von dem Leistungsträger zu übernehmen, der für die Versorgung wegen der weiteren Schädigung zuständig ist.
Gruß
Alef
Geändert von Alephthau (07-10-2020 um 02:03 Uhr)
Wer Schwierigkeiten mit Abstand hat, sollte sich IMO nicht beschweren, wenn man ihn wie ein kleines Kind behandelt.Für Viele ist die richtige Handhabung bereits zu kompliziert (die sind ja nicht einmal in der Lage darauf zu achten, wieviel Abstand sie zu ihrer Umwelt halten) und eine auf Autorität und bevormundendem Gemahne basierende Politik, die mündige Bürger wie kleine Kinder behandelt, trägt auch nicht gerade dazu bei, dass die Leute sich sonderlich Mühe geben.
Da ist "unverständlich" und "Schwachsinn" wohl eine Frage der Perspektive.schwachsinnigen und unverständlichen Vorgaben (der Gipfel: Maskenpflicht bei strömendem Regen auf einem morgens menschenleeren Viktualienmarkt während gleichzeitig die Zahl der erlaubten Teilnehmer im Kontaktsport von 10 auf 14 erhöht wird)
Mir scheint es einleuchtend, dass Regeln eben nicht alle Detailfragen abdecken und damit auch für Bereiche gelten, für die die nicht gedacht sind.
Ich halte es für wahrscheinlicher, dass es eine allgemeine Maskenpflicht auf dem Viktualienmarkt gibt, bei die man nicht auf bestimmte Wetterlagen, Tageszeiten oder Personendichten beschränkt hat, als dass man explizit eine Maskenpflicht für menschenleere Plätze bei strömenden Regen eingeführt hat.
Da könnte man sich überlegen nachzubessern, aber bei Leuten, die keinen Abstand einhalten können, ist wohl auch nicht zu erwarten, dass die Menschendichten unterscheiden können und aus freien Stücken eine Maske aufsetzen, wenn Abstand nicht mehr eingehalten werden kann.
Dann gefährden sich die Wurstigen wenigstens eher selbst, als andere...eine trotzige Wurstigkeit zur Folge. Nach dem Motto: ich verstehe das alles nicht und finde es bescheuert aber ich habe keine Lust mich aufzuregen. Da ist es mir lieber wurscht. Da wird die Maske halt einfach in die Hosentasche geknüllt und mit dreckigen Fingern angefasst. Die Form wird gerade noch so gewahrt und auf den Inhalt wird gepfiffen.
Doch, das geht.Führung durch Autorität funktioniert eben nicht.
In einschlägigen Ausbildungen lernt man sogar, dass man, wenn Gefahr in Verzug ist, oder der zu Führende nicht die erforderliche Auffassungsgabe besitzt, den Sinn einer Regel in zumutbarer Zeit zu verstehen, der autoritäre Führungstil zu bevorzugen ist.
Ach, die "Spaltung" war schon vorher da, Corona bringt es nur an den Tag.Führung muss Menschen mitnehmen. Und das tut sie hier nicht, was nicht nur bei den Masken zu einer tiefen und äußerst bedauerlichen Spaltung der Gesellschaft führt.
Don't armwrestle the chimp.
Ich hab gehört, dass tatsächlich schon Bußgelder verhängt wurden.
Sogar der Bhakdi hat ja eine Maske angezogen, als man ihm mit entsprechenden Konsequenzen drohte.
War vielleicht der falsche Begriff.
Manche Risiken sind dauerhaft und die Gegenmaßnahmen werden durchaus autoritär durchgesetzt.
Mangelnde Auffassungsgabe ist bei einigen Individuen auch eher zeitlich stabil.
Hast Du Dich nicht schon intensiver mit Geschichte beschäftigt?
Geändert von Pansapiens (07-10-2020 um 07:32 Uhr)
Don't armwrestle the chimp.
Ja, sicherlich. Dass allerdings Personal fehlt, um auch nur annähernd flächendeckend und all-time zu kontrollieren ist aber auch Konsens. In meinen Zeiten im öffentlichen Raum erlebe ich zumindest, dass das Ordnungspersonal vergleichsweise häufig nicht da oder dann zugegen ist, wo bzw. wenn Leute da sind, die gegen die Verordnungen verstoßen.
Das ist dann jetzt wieder so der Punkt, wo es brenzlig in der Kommunikation wird
Ja, habe ich, denke ich, zumindest mit einzelnen Bereichen. Und du?
Das ist richtig! Nur erhöht sich meines Erachtens nach das Risiko daran durch das Aufsetzen der Maske zu erkranken kaum, da die meisten sich sowieso oft genug ins Gesicht fasst. Was nicht heißen soll, dass man sich nicht möglichst vorher die Hände waschen sollte.
Das Aushüsteln ist doch wohl nur dann mehr als ein künstlich aufgebauschtes Problem, wenn man die Maske eben nicht regelmäßig tauscht oder wäscht. Was sich da ansammelt war letztlich eh schon in einem drinnen und Pilze brauchen auch etwas Zeit. Btw. was machen eigentlich die Ganzen die täglich während der Arbeit eine Maske tragen (teils 8h+), die Muslima mit Verschleierung, die Biker mit ihren Staubtüchern, etc.... Alles Personen die regelmäßig für viel längere Zeit etwas vor dem Gesicht haben als die meisten ihre „Coronamaske“. Sind dies deshalb regelmäßig krank / sterben früher? Alf, du findest doch immer für alles was im Netz, hast Du dazu was? Was sagt die Krankenstatistik, haben wir jetzt mehr Fälle von anderen Infektionskrankheiten (meines Wissens nach ist das Gegenteil der Fall) oder Pilzerkrankungen (nicht Speisepilze)?
@Katamaus: Ja, dieses Problem mit den teilweise widersprüchlichen und oft auch unsinnigen Regelungen sehe ich auch. Dazu habe ich hier ja schon einige Beispiele geschildert.
Wobei deine Marktbeispiel auch die Problematik beim Erstellen von Vorgaben verdeutlicht. Du forderst selbst einfache Regeln aber wie wäre es den, wenn Du bei Sonne und prall gefülltem Markt eine Maske aufsetzen müsstest bei Regen und wenig (wie viele?, wer zählt?) Besuchern aber nicht. Was ist jetzt wenn es halbvoll ist und Sonne und Regen abwechseln? Da man nicht alle Sonderfälle abfangen kann und dies noch verwirrender wäre macht man eben klare Regeln, die dann manchmal zu Absurditäten führen. Mal ganz unabhängig davon ob es auf einem Markt erforderlich ist oder nicht.
Viele Grüße
Thomas
https://www.thiele-judo.de/portal/
The reality is, you can say ANYTHING you want. You just have to be willing to face the consequences of your choice.
Erst ist die Rede vom Volk das sich nicht mehr alles gefallen lässt und protestiert. Dann stellt sich heraus das "das Volk" in Österreich der harte Kern von ca. 500 Impfgegnern ist. Und da Österreich Staatsvertrag und Verfassung hat gibt es nicht mal Reichsbürger die sich anschliessen könnten (bis auf eine Handvoll, die wohl komplett gaga sind). An ein Volksbegehren ist gar nicht zu denken. An den Massnahmen zur Pandemieeindämmung stören sich offensichtlich weniger Leute als an den Massnahmen zum Nichtraucherschutz.
Dann muss halt das Gesundheitsunternehmen der Steiermark herhalten. Völlig legitim wenn dieses Unternehmen andere Ansichten hat als Eure Bundesregierung. Aber ich unterstelle mal dass sich die meisten Menschen unter "Widerstand" doch etwas handfesteres vorstellen.
Geändert von San Valentino (07-10-2020 um 09:14 Uhr)
Ich halte ja eh nix von Masken draußen. Selbst wenn es auf so einem Markt mal eng wird. Normalerweise sind die Leute in Bewegung und die Kontaktzeiten kurz. Wir haben ja bei den Massendemonstrationen gesehen, dass keine Superspreading-Events entstanden sind. Wer sich selber schützen will, kann freiwillig eine FFP-Maske aufsetzen.
Wenn diese lockere Handhabung dazu mißbraucht wird, dass größere Versammlungen entstehen, müssen selbige eben von den Ordnungskräften aufgelöst werden. Wenn aber wie bei der "Wirtshauswiesn" die Stadt solche Events auch noch propagiert, nur damit das Land später ein "massives Fehlverhalten" der Bevölkerung mit weiteren Maßnahmen sanktioniert, dann wird es absurd.
Darüber hinaus sollte man sich immer überlegen, welche Maßnahmen überhaupt durchsetzbar sind bzw. ob diese überhaupt einen Nutzen bringen. Nachdem die Isarufer, der Gärtnerplatz und andere Plätze gesperrt wurden und es spät keinen Alkoholausschank mehr gab, sind die jungen Leute - mit ordentlich alkoholischen Getränken ausgestattet - z.B. mit der S-Bahn nach Riem gefahren und haben sich dort getroffen. Im Zweifelsfall hat sich dadurch das Übertragunsrisiko sogar noch erhöht (S-Bahn-Fahrt ). Überhaupt kann ich da den Furor der Politik nicht nachvollziehen. Die jungen Leute machen jetzt auch keine orgiastischen Partys auf diesen Plätzen, sondern in der weitaus größten Mehrheit hocken die in Kleingruppen beienander und trinken was. Und das draußen. Da könnte man sie auch einfach mal lassen. Epidemiologische Treiber war das jedenfalls ganz offensichtlich nicht.
Wie auch immer, eine Maskenpflicht oder sonstige strengere Regelungen bringen hier imho nichts. Das treibt die Leute schlimmstenfalls nur in private Räume, wo es ggfs. deutlich ungehemmter zugeht. Wie gesagt: nach "fest" kommt "ab".
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