Hi,
Hier ein interessanter juristischer Artikel bei Haufe zu den juristischen Belangen:
https://www.haufe.de/recht/weitere-r...04_513412.htmlGrundrechtseingriffe im deutschen Corona-Herbst: Sind sie noch rechtmäßig?
Gruß
Alef
Hi,
Wegen Corona: Ansturm auf Schuldnerberatungen in Hamburg
Fünf Mal pro Woche bietet die Einrichtung für jeweils zwei Stunden eine offene Beratung an. Normalerweise gibt es in der Zeit 50 bis 60 Anfragen – mittlerweile sind es bis zu 100. Die Wartezeit für die reguläre Beratung ist von vier auf sechs Monate gestiegen.
Durch die Kurzarbeit kann es finanziell ganz eng werden. „Bei vielen Menschen ist der Haushalt finanziell auf Kante genäht. Wenn durch Kurzarbeit plötzlich 20 Prozent weniger Gehalt da sind, gerät alles ins Wanken. Aber dass sich die Nachfrage in so kurzer Zeit so erhöht hat, das hat auch uns überrascht“, sagt der Schuldnerberater.Mittlerweile wenden sich auch Menschen an Mark Schmidt-Medvedev und sein Team, die sonst keine finanziellen Probleme hatten und durch die Corona-Pandemie in Schwierigkeiten geraten sind. „Bei uns melden sich nun auch viele Soloselbständige, etwa aus der Film- oder Veranstaltungsbranche oder Grafiker. Solch eine Klientel hatten wir bislang nicht“, sagt Schmidt-Medvedev. Wegbrechende Aufträge geben den Selbstständigen, die zuvor noch gerade so zurechtkamen, nun den Rest.In der Beratung ist auch eine junge Frau. Hier hat das Virus nicht nur für eine finanzielle, sondern auch für eine familiäre Katastrophe gesorgt. Ihr beruflich erfolgreicher Mann erlag dem Virus – und die Frau ist nun allein mit den hohen Raten für das Haus und den kleinen Kindern. „Dieses Beispiel zeigt, dass Schulden jeden treffen können“, sagt der Berater.Von erhöhtem Beratungsbedarf berichtet derzeit auch die Verbraucherzentrale Hamburg. Derzeit stehen dort 564 Menschen auf der Warteliste. Zum Vergleich: Im Oktober 2019 waren es 266 Ratsuchende. Die Wartezeit hat sich außerdem von drei auf fünf Monate verlängert.https://www.mopo.de/hamburg/finanzpr...ungen-37524204Vermehrten Andrang gibt es auch bei der Diakonie Hamburg, die an drei Standorten berät. Catrin Sternberg von der Schuldnerberatung: „In unserer telefonischen Notfallberatung beobachten wir vermehrt Anfragen im Zusammenhang mit der Corona-Krise, etwa zu plötzlichen Einnahmeausfällen und den Auswirkungen von Kurzarbeit. Da rufen zum Beispiel Menschen an, die an der Armutsgrenze schrammen und die nun mit einem wegbrechenden Minijob die Raten ihrer Kredite nicht mehr bedienen können. Mit steigenden Zahlen bei den Verbraucherinsolvenzverfahren rechnen wir vor allem ab Ende des Jahres.“
Gruß
Alef
Interessant, danke.
Vor allem:
Dann aber auch geil:"...Maskenpflicht auch an Schulen rechtmäßig
Einige Oberverwaltungsgerichte haben auch die Maskenpflicht an Schulen in diversen Eilverfahren nach summarischer Prüfung für „voraussichtlich rechtmäßig“ erklärt. Nach Auffassung der Gerichte kann die Maskenpflicht - auch im Unterricht - nach wissenschaftlichen Erkenntnissen dazu beitragen, die Weiterverbreitung des SARS-CoV-2-Virus an Schulen und damit auch in der Bevölkerung einzudämmen. Sie sichere damit den regulären Schulbetrieb im Präsenzunterricht und damit den Anspruch der Schüler auf schulische Bildung und Erziehung (OVG Münster, Beschluss v. 20.8.2020, 13 B 1197/20; BayVGH, Beschluss v. 7.9.2020, 20 NE 20.1981; Schleswig-Holsteinisches OVG, Beschluss v. 15.10.2020, 3 MR 43/20)..."
Schüler müssen also Maske tragen, tun sie das nicht, kann ich da aber auch nichts gegen machen. Ahja..."...Der Ausschluss von Schülern, die gegen die Maskenpflicht verstoßen, aus dem Unterricht, ist nach einer Entscheidung des VG Düsseldorf allerdings nicht zulässig (VG Düsseldorf, Beschluss v. 25.8.2020, 18 L 1608/20)..."![]()
Habe mir mal zum Spaß das Urteil angeschaut, es:
Die Coronabetreuungsverordnung in der vom 12. bis zum 31. August 2020 geltenden Fassung enthält zwar die für sich genommen rechtlich nicht zu beanstandende, Verpflichtung der Schüler einer weiterführenden Schule, auch im Unterricht eine Mund-Nase-Bedeckung zu tragen (§ 1 Abs. 3 CoronaBetrVO). Sie enthält jedoch keine Befugnisnorm, aus der sich die Ermächtigung eines Schulleiters ergibt, Schüler vom Präsenzunterricht fernzuhalten, wenn sie dieser Verpflichtung nicht nachkommen. Offenbleiben kann, ob gegebenenfalls den zuständigen Infektionsschutzbehörden entsprechende Befugnisse zustehen (vgl. § 5 CoronaBetrVO bzw. § 28 Infektionsschutzgesetz (IfSG)) und ob von diesen Behörden - was aus dem entsprechenden Bußgeldkatalog nicht ohne weiteres ersichtlich ist (vgl. Ordnungswidrigkeiten nach dem Infektionsschutzgesetz im Zusammenhang mit der Coronaschutzverordnung (CoronaSchVO) (Stand: 12. August 2020)) - gegebenenfalls ein Bußgeld verhängt werden kann. Denn vorliegend hat unzweifelhaft die Schulleiterin der Schule gehandelt.Soweit die Schulleiterin für den Unterrichtsausschluss zunächst auf § 54 Abs. 3 SchulG NRW Bezug genommen hatte, lässt sich ein Ausschluss auf diese Rechtsgrundlage vorliegend voraussichtlich nicht stützen. Nach § 54 Abs. 3 SchulG NRW können Schülerinnen und Schüler, deren Verbleib in der Schule oder deren Teilnahme an anderen schulischen Veranstaltungen eine konkrete Gefahr für die physische oder psychische Unversehrtheit anderer oder die eigene bedeutet, vorübergehend oder dauernd vom Schulbesuch ausgeschlossen werden. Dabei ist diese Entscheidung aufgrund eines regelmäßig zu überprüfenden amtsärztlichen Gutachtens zu treffen (§ 54 Abs. 3 Satz 2 SchulG NRW). Allerdings ist die Schulleiterin oder der Schulleiter bei Gefahr im Verzug befugt, einen vorläufigen Ausschluss vom Besuch der Schule auszusprechen, wobei in diesem Fall das amtsärztliche Gutachten unverzüglich nachträglich einzuholen ist (§ 54 Abs. 3 Sätze 3 und 4 SchulG NRW). Die danach auch im Falle eines vorläufigen Ausschlusses vom Besuch der Schule erforderliche konkrete Gefahr für die physische oder psychische Unversehrtheit anderer oder die eigene ist hier - jedenfalls nicht ohne Weiteres - ersichtlich. Die Norm zielt in erster Linie auf die Ermöglichung eines Ausschlusses von Schülerinnen oder Schülern, die etwa aufgrund einer ansteckenden Krankheit eine Gefahr für andere Schülerinnen und Schüler darstellen.https://www.iww.de/quellenmaterial/id/217751Dass eine derartig konkrete Gefährdung hier von den Antragstellern ausgeht, etwa weil sie selbst unter einer Corona-Infektion oder einer anderen ansteckenden Krankheit leiden, ist weder von der Schule vorgetragen noch sonst ersichtlich. Dass der Normzweck darüber hinaus auch die Bekämpfung abstrakter Gefahren - wie hier die Verletzung von Pflichten, die der Gesundheitsvorsorge dienen - erfasst, ist nicht erkennbar.
Steht noch mehr drin, auch zu den Masken, aber ehrlich gesagt raucht mir nach dem lesen gerade der Kopf und ich habe da auch nicht wirklich alles verstanden!
Was die Masken angeht, steht auch die Entscheidungsfindung mit im Urteil:
Die angeordnete Verpflichtung zum Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung beruht auf der Grundannahme, dass sich das Coronavirus nach derzeitigen Erkenntnissen bei direkten persönlichen Kontakten im Wege einer Tröpfcheninfektion oder über Aerosole, bestehend aus kleinsten Tröpfchenkernen, die längere Zeit in der Umgebungsluft schweben und sich z.B. in Innenräumen anreichern und größere Distanzen überwinden können, besonders leicht von Mensch zu Mensch verbreitet. Auch wenn der wissenschaftliche Diskurs über die Eignung sog. Behelfsmasken als Mittel zur Verringerung der Infektionszahlen nicht abgeschlossen ist, ist bei dem derzeitigen Erkenntnisstand davon auszugehen, dass auch privat hergestellte textile Mund-Nase-Bedeckungen eine (wenn auch im Vergleich zu einem chirurgischen Mund-Nase-Schutz geringere) Filterwirkung auf feine Tröpfchen und Partikel entfalten können.
Gruß
Alef
Ich weiß wie Geldgeber Einfluss nehmen können. Aber in dem konkreten Fall, nein, ich sehe nicht wie sich die Gelder auf das Ergebnis auswirken könnten und vor allem nicht das Interesse des Geldgebers. Du scheinst Dich für sehr schlau und andere für blöd zu halten
Und kannst Du erklären wie der Einfluss in dem konkreten Fall(Gates) sein und welche Auswirkungen das haben könnte?Schauen wir mal, wenn auch zu einem anderen Thema:
https://www.der-arzneimittelbrief.de...=2017&S=32DB01
Der Arzneimittelbrief ist übrigens auch so ein Haufen Verschwörungstheoretiker!
https://de.wikipedia.org/wiki/Der_Arzneimittelbrief
Scheint so, als ob finanzielle Verbindungen schon einen Gewissen Einfluss auf die Ergebnisse einer Studie haben können, oder?
Wenn derjenige, der dir Geld gibt, ein Fan von Fußballclub A ist, würdest Du ihm dann sagen, dass der Club den er toll findet eigentlich total kacke ist, was Fußball betrifft, wenn Du weiter von ihm Geld haben möchtest?
Was schließt Du daraus? Nur darum geht es.2) Das da keine Informationen angegeben sind (N/A <---- not available = Nicht verfügbar)
Warum meinst du, dass der Einfluß "konkret" sein muß? Wenn du an einen Pharma-UN beteiligt bist, ist alles gut, was potentiell den Absatz erhöht. Und erhöhte Impfbereitschaft gehört da wohl dazu.
Vielleicht mal andere Beispiele? Kannste ruhig gucken, ist öffentlich rechtlicher Rundfunk. Kann also nur die pure Wahrheit sein.
Hi,
In Berlin scheinen die Neven langsam blank zu liegen, hab mir mal ein paar Streams angeschaut (durch gezappt) und die Stimmung bei Polizeimaßnahmen war definitiv aggressiver!
Gruß
Alef
Was ich persönlich absolut richtig finde.
Wenn wir dieselben Berichte gesehen haben, dann ging es da wohl um eine Club-Party von 500 bis 600 Leuten ohne Wahrung der AHA-Regeln. Und das bei der aktuellen Lage. Bei soviel Ignoranz kann der Staat sein Gewaltmonopol ruhig mal mit voller Härte durchsetzen. Vorallem wenn die beim Auflösen auch noch frech werden.
Ist doch oft so, dass die Lehrer*innen /die Schule nichts machen kann. Maximal wird ein Schüler/eine Schülerin zur nächsten Schule weiter gereicht solange er schulpflichtig ist. Viele Schulleitungen fallen den Lehrerkräften sogar in den Rücken (Dazu grade interessanten FAZ Artikel gelesen zu dem Fall des vor kurzem ermordeten Lehrers) bloß kein Aufsehen bei der Schulaufsichtsbehörde... .
Doof nur, dass Impfstoffe als Gewinnquelle für viele Pharmaumternehmen total unattraktiv sind. Die Herstellung von Impfstoffen ist aufwendig und die Umsätze pro Impfdose gering (insbesondere im Vergleich zur Behandlung einer ausgebrochenen Krankheit, z.B. Masern). Die Herstellung von Impfstoffen ist ein Nischenmarkt (deshalb ist auch die Anzahl der Hersteller in der EU seit Jahren rückläufig).
Man schaue nur mal wie gering der Anteil von Ausgaben für Schutzimpfungen für die gesetzliche Krankenversicherungen ist: https://www.gkv-spitzenverband.de/gk...kennzahlen.jsp
Möchte sich noch mal jemand an „falsch-positiven“ Tests abarbeiten?
Test offenbar "falsch positiv". Gnabrys Quarantäne ist aufgehoben.
https://www.n-tv.de/sport/fussball/G...e22123547.html
Mehrfache falsche Ergebnisse aus Laboren die erst durch einen zweiten (und dritten) Test korrigiert wurden.
“Zahlreiche "falsch positive" Fälle mit Konsequenzen
Wie soll man damit umgehen, wenn positive Test-Ergebnisse schon kurz darauf nicht mehr positiv sind? Die Würzburger Kickers bekamen nach ihrer 1:3-Niederlage beim Hamburger SV von dem zuständigen Labor mitgeteilt, dass die Tests bei einem Spieler und zwei Co-Trainern "falsch positiv" gewesen seien. Alle drei waren am Samstag in Hamburg nicht dabei, stiegen dann aber am Tag danach wieder normal ins Mannschaftstraining ein.
Der 1. FC Heidenheim prüft nach eigenen Angaben sogar rechtliche Schritte gegen ein Labor, dessen Testergebnisse in sechs Fällen am Donnerstag positiv waren, während dieselben Personen am Freitag und Samstag im Klinikum der Stadt negativ getestet wurden.
"It's not the size of the dog in the fight, it's the size of the fight in the dog." M. Twain
"Whoever said one person can’t change the world never ate an undercooked bat..."
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