
Zitat von
Inryoku
Wenn man die neue Coronaschutzverordnung von NRW liest, darf man Individualsport alleine, zu zweit oder mit Personen des eigenen Hauahalts nur im Freien ausüben.
Nö - außer Du bezeichnest Deinen Keller als „private Sportanlage“...
Und keine Corona-VO kann Dir als Eigentümer eines Gyms verbieten dort allein bei verschlossener Tür zu trainieren.
Aber da waren halt mal wieder echte Experten am Werk...
"It's not the size of the dog in the fight, it's the size of the fight in the dog." M. Twain
"Whoever said one person can’t change the world never ate an undercooked bat..."