Zitat Zitat von Inryoku Beitrag anzeigen
Wenn man die neue Coronaschutzverordnung von NRW liest, darf man Individualsport alleine, zu zweit oder mit Personen des eigenen Hauahalts nur im Freien ausüben.
Nö - außer Du bezeichnest Deinen Keller als „private Sportanlage“...


Und keine Corona-VO kann Dir als Eigentümer eines Gyms verbieten dort allein bei verschlossener Tür zu trainieren.


Aber da waren halt mal wieder echte Experten am Werk...