Dōjō (jap. 道場 ‚Stätte des Do, Ort des Weges‘; IPA [doːdʑoː]) bezeichnet einen Trainingsraum für verschiedene japanische Kampfkünste (Budō) wie z. B. Karate, Jūdō, Kendō, Ju-Jutsu, Iaidō oder Aikidō. Im übertragenen Sinne steht der Begriff auch für die Gemeinschaft der dort Übenden bzw. den Übungsleiter. von: https://de.wikipedia.org/wiki/D%C5%8Dj%C5%8D
Somit wäre es doch eine Sportanlage.
Wäre a deiner Stelle nur vorsichtig, nicht dass dich wer anschei*t.
Mein Englisch ist zu schlecht. Ich löse das physikalisch!
Danke für den Hinweis.
Ein Dojo als "Trainingsraum" zu bezeichnen, ist eine mögliche Definition, ursprünglich war ein Dojo eine Meditationshalle, ein "Ort des Weges". Das ist aber nicht die Definition einer Sportanlage. Wenn ein Dojo extra zum Zweck der Ausübung von Budo-Künsten gebaut wurde, dann ist es sicher eine Sportanlage.
Ich kann aber auch meinen Dachboden als Dojo bezeichnen, dadurch wird es aber keine Sportanlage.
Die Antwort des Gesundheitsamts war aber eindeutig: Solange der "angemietete Raum" NICHT Teil einer Sportanlage ist, kann ich unter den gegeben Bedingungen dort trainieren.
Definition Sportanlage:
Aus:2.1.1 BEGRIFFSBESTIMMUNG SPORTANLAGEN
Bei Sportanlagen handelt es sich um explizit für den Sport gebaute Anlagen (vgl. Rittner et al., 1989, S. 323, sowie Bundesinstitut für Sportwissenschaft, 2000, S. 15). Sie sind „…in der Regel nicht frei, sondern nur im Rahmen organisierter Gruppen, z.T. auch gegen Bezahlung…“ (Kurz et al., 1996, S.6) nutzbar. Es gibt allerdings eine Reihe von Ausnahmen. Insbesondere öffentlich zugängliche Sportanlagen, wie z.B. viele Sportplätze, öffentliche Halfpipes und Streetballanlagen (beispielsweise auf dem Dach des Sport- und Olympiamuseums in Köln), die man auch unentgeltlich und ohne organisierten Rahmen nutzen kann.
Hausarbeit (Hauptseminar), 2007
Ruhruniversität Bochum
ANDREAS HELLER (AUTOR)
Die Definition ist also auch nicht davon abhängig, ob ein kommerzieller Zweck damit verbunden ist.
Extra für den Sport gebaut. Darauf beziehst du dich ja, oder?
Das ist das Einzige, was gegen deine Beschreibung spricht.
Aus der von dir zitierten Definition (das fette von mir, was du mMn. erfüllst):
Sie sind „…in der Regel nicht frei, sondern nur im Rahmen organisierter Gruppen (1), z.T. auch gegen Bezahlung…“ (Kurz et al., 1996, S.6) nutzbar. Es gibt allerdings eine Reihe von Ausnahmen. Insbesondere öffentlich zugängliche Sportanlagen, wie z.B. viele Sportplätze, öffentliche Halfpipes und Streetballanlagen (beispielsweise auf dem Dach des Sport- und Olympiamuseums in Köln), die man auch unentgeltlich und ohne organisierten Rahmen nutzen kann (2).
Je nachdem, wie es bei euch geregelt ist, bei (1) hättest du den Schlüssel für die Halle und die Gruppe kann dann rein oderr bei (2) die Halle ist immer offen. Und wenn du die Halle auch noch als "Dojo" bezwichnest, ist es eine gekorene Sportstätte.
Von geboren spricht man, wenn ein Rechtsobjekt eine bestimmte Eigenschaft ab Entstehung hat, von gekoren spricht man dagegen, wenn eine bestimmte Eigenschaft eines Rechtsobjektes erst durch zusätzliche Handlung entsteht. Z.B. geborene Orderpapiere und gekorene Orderpapiere. von lexexakt.de geboren/gekoren
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Das Institut unterscheidet aber nicht zwischen geborenen oder gekorenen Sportstätten, sondern zwischen Sportanlagen und Sportgelegenheiten.
Dann wäre es eine Sportgelegenheit, und immer noch keine Sportanlage.Die Unterscheidung in Sportanlagen und Sportgelegenheiten ist notwendig, da bei vielen
Sportarten erhebliche Anteile der Sportaktivitäten nicht auf den speziell für den Sport geschaffenen Einrichtungen und Flächen ausgeübt werden
Ich wünsche dir viel Glück, dass du damit nicht auf die Schautze fällst.
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Letztlich ist es in NRW egal wie man den Raum bezeichnet. Ist er privat angemietet ist es Wurscht was man drin macht. Hat ein Verein oder ein kommerzielles Fitnessstudio den Raum angemietet ist dort KEIN Training erlaubt. Der Mieter/Besitzer zählt.
Hobbys: schwimmen, radfahren, lesen...
Bleibt dann nur noch die Anzahl der Personen / Haushalte zu beachten.
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