Davon wird in der NRW-Verordnung nichts erwähnt. Da geht es rein um die Räumlichkeiten:
§ 9 Nr. 1 der Verordnung (https://www.land.nrw/sites/default/f...Q6Dfdyrjhrg6Y4)Der Freizeit- und Amateursportbetrieb auf und in allen öffentlichen und privaten Sportanlagen, Fitnessstudios, Schwimmbädern und ähnlichen Einrichtungen ist bis zum 30. Novem- ber 2020 unzulässig. Ausgenommen ist der Individualsport allein, zu zweit oder ausschließlich mit Personen des eigenen Hausstandes außerhalb geschlossener Räumlichkeiten von Sportanlagen.
Im Dojo dürfte allerdings schwierig werden. Also draußen oder privat im Keller oder so.
Ja, die Verordnung habe ich auch bekommen. Und nochmal Rücksprache mit der Gemeinde bei uns gehalten. Aber in dem Moment, in dem private Räume als Schule dienen und ich dort in meiner Eigenschaft als Trainer tätig bin und unterrichte ist das wieder so ne Sache. Also wie gesagt, ist evtl. noch ne Grauzone. Mein Keller, in dem wir vor Corona trainiert haben, kommt dafür eh zur Zeit nicht mehr in Frage. Habe das Training seit Mai komplett in die unfunktionierte Garage und nach draußen verlegt. Und die öffentliche Sporthalle, in der wir sonst einmal die Woche trainieren können, ist natürlich auch zur Zeit für uns geschlossen außer für reinen Schulsport. Draußen irgendwo im Freien wäre das möglich. Das war natürlich im Sommer besser. Abends ab 18 Uhr ist es halt schon dunkel und kühl. Aber ist trotzdem machbar.
Geändert von Kaybee (08-11-2020 um 10:53 Uhr)
Jupp. Das ist 100%ig das, was ich mir auch überlegt habe. Und darauf ankommen lassen und dann doch den Kürzeren ziehen will ich auf jeden Fall nicht.
Es ging mir um aussagen von Ripley hier und im anderen Thread. Für Bayern und die besetzen Gebiete gelten schärfere Regeln als von ihr (für ein anderes Bundesland angeführt). Bei uns sind die Begrenzungen (max. 5 Personen oder 10 Personen aus 2 Haushalten) auch im privaten Raum gültig.
Viele Grüße
Thomas
https://www.thiele-judo.de/portal/
The reality is, you can say ANYTHING you want. You just have to be willing to face the consequences of your choice.
Nun bin ich weder Jurist noch kenne ich die bayrische Verordnung, noch werde ich den Teufel tun, eins von beidem vorgeben zu wollen.
Ich verweise lediglich darauf, dass das, was der Normalbürger in so einer Verordnung liest, teils dramatisch von dem abweicht, was hinterher juristisch relevant ist.
Ich hab mich auch gewundert, wie viel mehr ich hier in RLP juristisch tatsächlich dürfte (also in Relation zu all den, was ich so an Beschränkungen gesehen und gelesen habe).
BJJ mäßig läuft zur Zeit nicht allzu viel! Habe im Wohnzimmer die Matten aufgebaut und trainiere so 2x die Woche bisserl Grundlagen mit meinen Kindern oder mit dem dummy. Ansonsten halt Fitness und Solo Drills.Living room jiu jitsu.jpg
Das ist so! Aber für einen Verein bringt das nichts. Da können sich die Trainer mal austauschen und fliegender Wechsel alle Stunde.
Gestern haben wir auch zu zwei was gemacht und uns ausgetauscht. Ansonsten muß man sich doch stark motivieren und disziplinieren, selbst was zu machen. Bei Karate in Bezug auf Kihon und Kata ja ganz gut möglich.
Jupp, bei uns im Ving Tsun auch. Solotraining gehört eh essenziell dazu. Also für sich selbst kann man ne Menge machen. Aber der Austausch mit Partnern fehlt halt.
Ja, wenn man erst begonnen hat, ist es schwierig, dran zu bleiben. Da hat sich noch nichts gefestigt und man kennt die richtigen Ausführungen noch nicht so wirklich. Da gebe ich Dir Recht, wenn man schon längere Zeit etwas gemacht hat, kann man auch selbstständig üben und autodidaktisch lernen. Aber bei wenigen bis keinen Kenntnissen muß man m. E. noch mehr Selbstdisziplin, Talent und gewisses Feeling mitbringen.
Ich hab mich im Keller soweit eingerichtet, dass ich bisschen Stock und waffenlos machen kann.
Geändert von miskotty (19-02-2021 um 09:48 Uhr)
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