Zitat Zitat von Ripley Beitrag anzeigen
Pflöte, du hast mich jetzt zum *dritten* (edit: und vierten) Mal der Lüge bezichtigt. Ich hab mal Screenshots gemacht.

Dies ist eine nachweislich falsche Behauptung und somit eine Verleumdung. Das kannst du übrigens gerne im StGB nachlesen, §187.

Vorschlag: Wenn du unbedingt meinst, du müsstest auf mich losgehen, 8...] dann versuch das bitte in Zukunft so zu gestalten, dass du dich damit nur lächerlich, aber nicht auch noch strafbar machst.
Ach nö..... .
Nicht zwingend ist Pflötes Behauptung gleich eine Verleumdung. Denkt er, dass seine Behauptung wahr ist oder zumindest wahr sein könnte, wäre es lediglich eine üble Nachrede mit entsprechend geringerem Strafmaß-Spielraum - sofern sich die Behauptung als unwahr herausstellt oder der Beweis für die Richtigkeit der beanstandeten Behauptung nicht erbracht werden kann. Weiß Pflöte aber, dass seine Behauptung keinesfalls zutrifft, DANN wären wir bei der Verleumdung. Von daher kann aus einer ursprünglichen üblen Nachrede natürlich auch eine Verleumdung werden, wenn an einer erwiesenermaßen falschen Behauptung WIDER BESSEREN WISSENS festgehalten wird.

"Dies ist eine nachweislich falsche Behauptung und somit eine Verleumdung" scheint mir so absolut nicht zu gelten, denn zu behaupten die eigene Ehefrau sei ein vom Himmel herabgefallener Engel trotz bekannter Säuglingsbilder der stolzen Schwiegermutter mit ihrem Kind direkt nach der Entbindung usw. ist i.d.R. strafrechtlich sicherlich recht irrelevant, weil eine Verächtlichmachung oder Herabwürdigung der Frau als Ziel des Behauptenden schwerlich auszumachen sein wird.