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Thema: Nazis und Kampfsport.

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  1. #13
    Gast Gast

    Standard

    für alle, die noch nicht ganz verstanden haben, welche feuchten totalitären träume ein gewisser user hier umgesetzt sehen möchte:

    Verurteile Gewalttäter -und nur diese- müssten nach meinem Denken mit einer Sperrfrist für bestimmte Tätigkeiten belegt werden, beispielsweise Kampfsporttraining.
    Sagen wir mal fiktiv 5 Jahre.
    also ein verurteilter straftäter wird NACH verbüßung seiner strafe mal eben vorbeugend seiner bürgerlichen rechte beraubt, indem man ihn präventiv ("könnte ja was passieren") daran hindert, eine sportart seiner wahl zu trainieren.
    ist an sich schon extrem fragwürdig und rechtlich wohl so nicht umsetzbar.
    eine nicht genau definierte MÖGLICHKEIT, dass ein bereits verurteilter straftäter nach verbüßung seiner strafe das im training erlernte nutzen KÖNNTE, um EVENTUELL eine weitere gewaltstraftat zu begehen, reicht in unserem rechtssystem nicht aus, um so schwerwiegend in die bürgerlichen rechte einzugreifen. (komme mir jetzt bitte niemand mit sicherungsverwahrung: ersten ist diese rechtlich sehr umstritten und zweitens wird sie auch eher selten angeordnet, und drittens nur bei extremen straftätern).

    aber was schert das denn den user "kelte" - wenn es mit den gegenwärtig geltenden gesetzlichen bestimmungen nicht machbar ist, müssen eben gesetze erfunden werden, die das möglich machen!
    und kelte gibt auch gleich mal vor, wie das abzulaufen hat ...

    Das hätte beispielsweise zur Folge, das Betreiber/Trainer verpflichtet werden müssten, von ihren Schülern entsprechende Führungszeugnisse einzuholen.

    Ist dieses Führungszeugnis ok, kann der Schüler trainieren. Begeht er eine Straftat, haftet der Trainer/die Schule nicht.

    Verweigert die Schule/der Trainer die Abfrage von Führungszeugnissen oder ignoriert eine verhängte Sperre, müsste das ebenfalls als Straftat gelten.
    Begeht so ein Schüler eine Gewalttat, haften Trainer und Schule - vergleichbar dem eines Waffenhändlers, der illegal Waffen an einen Amokläufer verkaufte.
    dem trainer wird also die verantwortung für einen dritten zugeschoben.
    ist doch egal, dass in unserem rechtssystem niemand für die von dritten verschuldeten straftaten haftbar gemacht werde kann ... dann muss man das eben ändern!

    erstens also einen totalitären generalverdacht konstruieren: man sieht es ja niemandem an, ob er vielleicht schon mal als rechtsradikaler gewaltstraftäter auffällig geworden ist. deshalb präventiv erstmal ALLE dazu nötigen, ihre unschuld zu beweisen.
    wer das als trainer ablehnt, soll dann im rahmen einer art "sippenhaft" verantwortlich gemacht werden können, und zwar ausdrücklich als "mittäter":
    Das hat absolut nichts mit Sippenhaft zu tun, sondern mit etwas, was es nach meiner Erfahrung im Kampfsport nur in der Theorie gibt: echter Verantwortung.
    Damit meine ich ausdrücklich nicht das substanzlose Geblubbel von irgendwelchen Trainern, die das als Begründung für ihre "Autorität" anführen.

    Ich spreche hier von echter Verantwortung, die auch im E-Fall echte Konsequenzen nach sich zieht.
    genau!
    weil ja der trainer so etwas wie die kindergartentante ist oder der erziehungsberechtigte der trainingsteilnehmer.
    ja wo kommen wir denn da hin, wenn man einen kk-trainer NICHT dafür verantwortlich machen könnte, was erwachsene trainingsteilnehmer außerhalb des trainings tun?

    ich schlage vor, das noch beträchtlich zu erweitern. mir genügt es nicht, dass der trainer dafür verantwortlich sein soll, wenn erwachsene trainingsteilnehmer außerhalb des trainings (rechtsradikale) gewaltstraftaten begehen.
    ich bestehe darauf, dass der trainer auch dann zur verantwortung gezogen wird, wenn erwachsene trainingsteilnehmer außerhalb des trainings ihre frau schlagen. immerhin haben sie das dazu nötige wissen und können ja von eben diesem trainer bezogen!
    weiterhin wäre zu prüfen, ob man den kk-trainer nicht auch verantwortlich machen kann, wenn erwachsene trainingsteilnehmer außerhalb des trainings bspw. diebstähle oder einbrüche begehen.
    oder wenn sie sich nicht an geltende verkehrsregeln halten und bspw. eine rote ampel überfahren. in solchen fällen MUSS der trainer unbedingt ebenfalls punkte in flensburg bekommen!
    sollten erwachsene trainingsteilnehmer außerhalb des trainings z.b. andere menschen beleidigen, nötigen oder üble nachrede verbreiten, wäre der trainer ebenfalls als mittäter heranzuziehen und zu verurteilen.

    wir lernen:
    kk-trainer sind PRINZIPIELL und immer dafür verantwortlich, was ihre erwachsenen trainingsteilnehmer außerhalb des trainings tun.
    weil isso.

    exculpieren kann man sich als kk-trainer nur, wenn man sich von jedem trainingsteilnehmer ein polizeiliches führungszeugnis vorlegen lässt.
    sonst ist man dran!
    und dafür gibt es auch ein sehr gute begründung: als kk-trainer ist man einfach VERANTWORTICH, und zwar für alles, aber auch wirklich für ALLES, was erwachsene trainingsteilnehmer außerhalb des trainings tun.

    und weil ein gewisser user das so sieht, wird es langsam zeit, dass der gesetzgeber diese phantasien auch zu geltendem recht macht.
    wir merken uns: einen kk-trainer für das verantwortlich machen zu wollen, was erwachsene trainingsteilnehmer außerhalb des trainings und ohne wissen des trainers tun, hat so gaaaaaar nix mit dem totalitären instrument der "sippenhaft" zu tun ... neinnein ...

    ich frag mich, was im leben schiefgelaufen sein muss, wenn man willkür-maßnahmen aus der mülltonne der totalitären ideologien so vehement befürwortet, wie es ein gewisser user hier tut.
    Geändert von Gast (13-11-2020 um 14:21 Uhr)

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