Zitat Zitat von rambat Beitrag anzeigen
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klaretxt: so lange der betreffende NICHT mitglied einer verbotenen organisation ist, dürfte es rein rechtlich sehr schwierig werden, ihn vom training auszuschließen.
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Jein, kommt auf die Satzung des Vereins oder der Schule an.
Steht z.B. ein Verbot der politischen Webung, offenes Tragen von Symbolen, welcher gewaltbereiten, extremistischen, etc. Vereinigung nahe stehen, usw. in der Satzung, kann der Vorstand über den Auschluss des Mitgliedes entscheiden.
Hatte ich in meinem Vereinsleben 2x bisher.
Einmal war es eine Person die teilweise Patches auch auf dem Gi hatte wie ACAB, Blullenklatschen usw und der andere Fall war ein offener Supporter einer Motorradgang, die regelmäßig im Verdacht der Illegalität steht und deren Kutten auch verboten sind.