Zitat Zitat von jkdberlin Beitrag anzeigen
Das Grundgesetz stellt die Schutzrechte des Bürgers gegen den Staat dar. Das heißt aber nicht, dass du als privatrechtlicher Gymbetreiber nicht die Möglichkeit hast, Leute aufgrund ihrer politischen Überzeugung aus deinem Gym wieder auszuladen. Das darfst du sehr wohl.
dessen bin ich mir bewusst, und ich finde das auch gut.
wir hatten einen solchen fall hier im gym noch nicht.
aber in dem ort, in dem ich bis 2014 wohnte, gab es wegen eines solchen rechtsradikalen a****lochs schon ärger im verein.

ich wollte daher darauf hinweisen, dass auch unangenehme zeitgenossen, die man auf keinen fall im gym haben möchte, mit unterstützung eines rechtsanwalts richtig ärger machen können.