Das Trainingsverbot trifft nur vorbestrafte Gewalttäter. Um diese erkennen zu können, muss logischerweise jeder erstmal ein Führungszeugnis vorlegen.
Das hat überhaupt nichts mit einer Unschuldsvermutung zu tun, die gibt es im Strafrecht. Da sind wir hier aber schon durch.
Es gibt viele Bereiche, wo du ein Führungszeugnis vorlegen musst. Das ist ein ganz gewöhnlicher Vorgang und hat überhaupt nichts mit
einer Schuldzuweisung zu tun.






