Bis 1991 war es tatsächlich so, dass Frauen durch die Heirat mit einem Schweizer Bürger automatisch die schweizerische Staatsbürgerschaft erhielten.
Das ist also schon lange nicht mehr so.
Es besteht natürlich das Recht auf eine erleichterte Einbürgerung mit unterschiedlichen Fristen wie Dauer der Heirat, Dauer der durchgehenden Wohnsitznahme in der Schweiz etc.
Ihr erster Ehemann war ja Österreicher. Den nun toten zweiten Ehemann heiratete sie im Januar 2020.
Aber ist ja egal, war nur verwundert, weil beim googeln immer kommt "brazilian boxer".






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