
Zitat von
Pansapiens
In ganz Baden-Württemberg gelten ab Samstag (12.12.) ganztägig Ausgangsbeschränkungen. Das heißt, man darf das Haus nur noch mit "triftigem Grund" verlassen.
[...]
Folgende Aktivitäten gelten als triftige Gründe:
Tagsüber (5 bis 20 Uhr):
Berufsausübung
Private Treffen mit bis zu fünf Personen aus maximal zwei Haushalten (Kinder bis 14 Jahre ausgenommen)
Besuch von Einzelhandelsbetrieben
Besuch von Schulen, Kitas und Veranstaltungen des Studienbetriebs
Arztbesuche, auch Tierarztbesuche
Sport oder Bewegung an der frischen Luft (allein, mit eigenem Haushalt oder maximal einer Person aus einem anderen Haushalt)
Besuch von religiösen Veranstaltungen
Begleitung Minderjähriger oder sonstiger unterstützungsbedürftiger Personen
Begleitung Sterbender
Versorgung von Tieren (etwa Gassi gehen)
Besuch von Demonstrationen oder Gerichtsterminen
Nachts (20 bis 5 Uhr):
Berufsausübung
Arztbesuche, auch Tierarztbesuche
Besuch von Schulen, Kitas und Veranstaltungen des Studienbetriebs
Begleitung Minderjähriger oder sonstiger unterstützungsbedürftiger Personen
Begleitung Sterbender
Versorgung von Tieren (etwa Gassi gehen)
Private Versammlungen sind nachts verboten -
...
Ok, das Ziel ist ja, die Kontakte zu verringern, und einen großen Teil der Wirtschaft weiterlaufen zu lassen. Ein harter Lockdown ist ja wohl einschließlich Arbeitsverbot für fast alle Bereiche. Darf man nicht vergessen, wurde in verschiedenen Ländern, z. B. Italien, durchgeführt.
Diese Kritik habe ich hier noch nicht gelesen, Beschränkungen nur für den privaten Bereich, Ansteckung (Tönnies) bei der Arbeit, Pendeln, bleibt, man wird sogar gezwungen.
Was ich bei der obigen Auflistung nicht verstehe, wie wird z. B. "Besuch von Einzelhandelsbetrieben" aka Einkauf überprüft? Beim Rückweg habe ich eine gefüllte Einkaufstüte bei, aber beim HInweg?
Warum religiöse Veranstaltungen ausgenommen sind, ist mir auch nicht klar, man kann auch für ein paar Woche zuhause beten.
darf man sein Bett in Stammheim querstellen?