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Thema: Der Coranavirus breitet sich jetzt wieder aus.......

  1. #8731
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    Hi,

    Zahlen vom amerikanischen CDC:

    Screenshot (182).png

    https://www.cdc.gov/vaccines/acip/me...OVID-CLARK.pdf

    Nebenwirkungen wirkten sich wie folgt aus: Impflinge waren komplett platt (Mir fällt keine bessere Übersetzung ein für das was gemeint ist.), konnten nicht arbeiten, machten ärztliche oder Krankenschwester/pfleger/Sanitäter erforderlich.

    Wieviel Prozent der Impflinge hatten diese Nebenwirkungen nach der ersten Dosis:

    14.12.2020: 0,44% aller Impflinge

    15.12.2020: 0,82% aller Impflinge

    16.12.2020: 1,34% aller Impflinge

    17.12.2020: 2,17% aller Impflinge

    18.12.2020: 2,79% aller Impflinge

    /edit

    Ich bin mir nicht ganz sicher, ob das Zahlen aus UK oder USA sind.

    /edit2

    Ich versuche gerade Vergleiche mit anderen Impfstoffen in der freien Wildbahn zu finden, ist gar nicht so einfach! (Bisher finde ich meist nur was zu leichten grippalen Symptomen ...)

    /edit3

    Nach der Beschreibung der "Health impact events" sind es Impfkomplikationen und nicht "nur" Impfreaktionen, oder? :

    Was ist eine Impfkomplikation?

    Reaktion, die das übliche Ausmaß einer Impfreaktion überschreitet


    vorübergehend Therapie nötig, meldepflichtig

    Häufigkeit: im Promillebereich

    z.B. Lymphknotenabszesse nach Tuberkulose-Schutzimpfung
    https://www.netdoktor.at/therapie/im...plikation-5347

    Übersteigen die Beschwerden das normale Maß einer Impfreaktion, weil sie etwa sehr stark sind oder lange anhalten, spricht man von einer Impfkomplikation. Mit ihr sollte man zum Arzt“, erläutert Leidel. Das gilt zum Beispiel bei langandauerndem hohen Fieber oder wenn sich ein Abszess an der Einstichstelle bildet.
    Impfkomplikationen sind selten - der Prozentsatz der betroffenen Impflinge liegt im Promillebereich - und machen meist nur eine vorübergehende Therapie nötig. Unter den Millionen von Menschen, die Jahr für Jahr geimpft werden, sind aber auch immer wieder solche, bei denen die Spritze schwerwiegende chronische Erkrankungen nach sich zieht. Dann spricht man auch von Impfschäden.
    https://www.welt.de/gesundheit/artic...telle%20bildet.

    Da bereits der Verdacht auf eine Impfkomplikation in Deutschland meldepflichtig ist, liegen dem Bundesgesundheitsministerium die konkreten Zahlen zur Häufigkeit stärkerer Reaktionen vor.

    Nach aktuellen Daten werden in Deutschland jährlich im Durchschnitt 34 solcher Impfkomplikationen gemeldet – bei insgesamt 50 Millionen Impfungen. Das entspricht einer Wahrscheinlichkeit von 0,0001 Prozent und ist damit verschwindend gering.
    https://www.muenchen-klinik.de/infek...grippeimpfung/

    Sollte ich bei der Einordnung gedanklich falsch abgebogen sein, bitte korrigieren, die Beschreibung der Nebenwirkungen klingen für mich aber irgendwie nicht "leicht".

    Gruß

    Alef
    Geändert von Alephthau (21-12-2020 um 00:34 Uhr)

  2. #8732
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    Hi,


    MHRA looks to AI to hunt for COVID-19 vaccine side effects
    The MHRA told the Financial Times that based on historical vaccination data, it is expecting between 50,000 and 100,000 ADR reports for every 100 million doses delivered to patients over a six to 12 month period

    The regulator also stressed that an ADR does not necessarily mean a true side effect has been observed, and AI would help spot any emerging safety signals.
    Deutsch:

    MHRA sucht mit AI nach Nebenwirkungen des COVID-19-Impfstoffs
    Die MHRA teilte der Financial Times mit, dass sie auf der Grundlage historischer Impfdaten zwischen 50.000 und 100.000 UAW-Berichte für jeweils 100 Millionen Dosen erwartet, die über einen Zeitraum von sechs bis zwölf Monaten an Patienten abgegeben werden

    Die Aufsichtsbehörde betonte auch, dass ein UAW nicht unbedingt bedeutet, dass eine echte Nebenwirkung beobachtet wurde, und dass KI dabei helfen würde, auftretende Sicherheitssignale zu erkennen.
    UAW steht für "unerwünschte Arzneimittelwirkung"!

    https://pharmaphorum.com/news/mhra-l...-side-effects/

    Gruß

    Alef
    Geändert von Alephthau (20-12-2020 um 23:51 Uhr)

  3. #8733
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    Hi,

    Vorläufige Außervollzugsetzung des Feuerwerksverbots in der Niedersächsischen Corona-Verordnung

    Der 13. Senat des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts hat mit Beschluss vom 18. Dezember 2020 das sogenannte "Feuerwerksverbot" in § 10a Abs. 1 Satz 1 und Abs. 2 Satz 1 der Niedersächsischen Corona-Verordnung (im Folgenden: Corona-VO) in der zuletzt am 15. Dezember 2020 geänderten Fassung vorläufig außer Vollzug gesetzt (Az.: 13 MN 568/20).

    § 10a Abs. 1 Satz 1 und Abs. 2 Satz 1 Corona-VO verbieten den Verkauf, die Abgabe, das Mitführen und das Abbrennen von Feuerwerkskörpern und anderen pyrotechnischen Gegenständen. Ausgenommen von diesem Verbot sind nach § 10a Abs. 1 Satz 2 und Abs. 2 Satz 2 Corona-VO nur pyrotechnische Gegenstände, die als Leuchtzeichen in der Schifffahrt oder im Flugverkehr zugelassen sind oder der Wahrnehmung staatlicher Aufgaben dienen. Das Verbot gilt landesweit vom 16. Dezember 2020 bis zum 10. Januar 2021.

    Gegen dieses Verbot hat sich ein Antragsteller, der in einer niedersächsischen Gemeinde lebt, am 16. Dezember 2020 mit einem Normenkontrolleilantrag gewandt. Er hat geltend gemacht, dass das Feuerwerksverbot keine notwendige Infektionsschutzmaßnahme sei, insbesondere sei eine umfassende Erstreckung auf alle Arten von Feuerwerkskörpern und alle Orte nicht erforderlich.

    Der 13. Senat hat dem Antrag stattgegeben.

    Das Verbot nach § 10a Corona-VO sei umfassend und erstrecke sich auf alle Arten von Feuerwerkskörpern (beginnend beim Kleinst- und Jugendfeuerwerk, bspw. Wunderkerzen, Knallerbsen und Tischfeuerwerk, über das Kleinfeuerwerk, das in der Zeit vom 28. bis 31. Dezember erworben werden und in der Silvesternacht verwendet werden dürfe, bis zum erlaubnispflichtigen Großfeuerwerk) und grundsätzlich alle Arten von pyrotechnischen Gegenständen, die in Fahrzeugen (bspw. in Airbags), für Bühnen und Theater oder für andere technische Zwecke vielfältige Verwendung fänden. Zudem gelte das Verbot landesweit.

    Ein derart umfassendes Feuerwerksverbot sei keine objektiv notwendige Infektionsschutzmaßnahme, die auf der Grundlage der §§ 32, 28 des Infektionsschutzgesetzes verordnet werden dürfe. Mit Infektionsschutzmaßnahmen dürften von vorneherein nur infektionsschutzrechtlich legitime Ziele verfolgt werden, etwa die Bevölkerung vor der Infektion mit dem SARS-CoV-2-Virus zu schützen, die Verbreitung der Krankheit COVID-19 zu verhindern und eine Überlastung des Gesundheitssystems infolge eines ungebremsten Anstiegs von Ansteckungen und Krankheitsfällen zu vermeiden. Hierzu zählten nicht die spezifischen Gefahren, die sich aus dem Umgang mit Feuerwerkskörpern und anderen pyrotechnischen Gegenständen ergäben. Insoweit seien die bundesrechtlichen Bestimmungen des Sprengstoffgesetzes und der hierzu erlassenen Ersten Verordnung zum Sprengstoffgesetz abschließend und entfalteten grundsätzlich Sperrwirkung für den Landesgesetzgeber.

    Zur Erreichung der danach allein relevanten infektionsschutzrechtlichen Ziele sei das Verbot kaum geeignet, nicht erforderlich und auch nicht angemessen.

    Das untersagte "Abbrennen" von Feuerwerkskörpern und anderen pyrotechnischen Gegenständen setze einen infektionsrelevanten Kontakt verschiedener Personen nicht voraus und führe auch nicht zwingend zu einem solchen. Es bestehe kein allgemeiner Erfahrungssatz, dass das Abbrennen von jedweden Feuerwerkskörpern und anderen pyrotechnischen Gegenständen zu infektionsschutzrechtlich unerwünschten Personenansammlungen führe. Etwas Anderes gelte für das Veranstalten von Feuerwerken gerade für die Öffentlichkeit, wie es in dem nicht streitgegenständlichen § 10a Abs. 3 Corona-VO vorgesehen sei. Im Übrigen seien die unerwünschten Personenansammlungen nach der Niedersächsischen Corona-Verordnung bereits verboten oder auf das infektionsschutzrechtlich noch hinzunehmende Maß beschränkt. Der Senat stellte nicht in Abrede, dass der Umgang mit Feuerwerkskörpern gerade in der Silvesternacht zu zahlreichen behandlungsbedürftigen Verletzungen führen könne und in der Vergangenheit auch geführt habe. Hierdurch (kurzzeitig) gebundene medizinische Behandlungskapazitäten reduzierten erforderliche medizinische Kapazitäten zur Behandlung COVID-19-Erkrankter aber nicht und führten auch nicht zu einer Überlastung des Gesundheitssystems.

    Ein umfassendes Verbot aller Arten von Feuerwerkskörpern und anderen pyrotechnischen Gegenständen sei nicht erforderlich. Jedenfalls Feuerwerkskörper der Kategorie F1 (sog. Kleinst- und Jugendfeuerwerk, das ab dem 12. Lebensjahr ganzjährig erworben und verwendet werden darf, bspw. Wunderkerzen, Knallerbsen und Tischfeuerwerk) hätten kein Potenzial, infektionsrelevante Ansammlungen einer größeren Zahl von Personen zu provozieren, und kaum Potenzial, in nennenswerter Zahl krankenhausbehandlungsbedürftige Behandlungen zu verursachen. Die schlichte Verhinderung allein subjektiv zu beurteilender Vergnügungen sei kein legitimes Ziel staatlichen Handelns. Die vom Verbot darüber hinaus umfassten "anderen pyrotechnischen Gegenstände" (etwa pyrotechnische Gegenstände für Fahrzeuge als Komponente von Airbags, für Bühnen und Theater oder für andere technische Zwecke) ließen jedweden Bezug zu infektionsschutzrechtlich relevanten Geschehen vermissen.

    Ein landesweites Verbot sei ebenfalls nicht erforderlich. Einer Gefahr infektionsrelevanter Ansammlungen einer größeren Zahl von Personen könne in gleicher Weise effektiv dadurch vorgebeugt werden, dass das Verbot auf solche Orte beschränkt werde, an denen diese angenommene Gefahr überhaupt oder jedenfalls typischerweise bestehe. Diese Einschätzung liege offenbar auch dem auf der Telefonkonferenz der Bundeskanzlerin mit den Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder am 13. Dezember 2020 gefassten Beschluss (dort Nr. 4 Satz 2 f.: "Darüber hinaus gilt ein Feuerwerksverbot auf durch die Kommunen zu definierenden publikumsträchtigen Plätzen...") und anderen diesen Beschluss umsetzenden Regelungen in anderen Bundesländern zugrunde. Das Land Niedersachsen habe im Normenkontrolleilverfahren weder eine nachvollziehbare noch eine überzeugende Begründung für seine abweichende Beurteilung der Erforderlichkeit präsentiert.

    Unter Berücksichtigung der kaum gegebenen Eignung und mangelnden Erforderlichkeit sei das Verbot unangemessen. Es habe ersichtlich gravierende negative wirtschaftliche Auswirkungen für die Unternehmen, die pyrotechnische Gegenstände erzeugten oder vertrieben. Hinzu kämen nicht zu vernachlässigende Beeinträchtigungen der allgemeinen Handlungsfreiheit auf der Nachfrageseite, die in keinem angemessenen Verhältnis zu den verfolgten Zielen stünden, und die deshalb - auch während einer Pandemie - nicht hinzunehmen seien.

    Die vorläufige Außervollzugsetzung ist allgemeinverbindlich.

    Der Beschluss ist unanfechtbar.


    Der Beschluss wird zeitnah in der kostenfrei zugänglichen Rechtsprechungsdatenbank der Niedersächsischen Justiz (www.rechtsprechung.niedersachsen.de/) veröffentlicht. Vor diesem Hintergrund wird gebeten, von individuellen Anfragen zur Übersendung des Beschlusses abzusehen.
    https://oberverwaltungsgericht.niede...ng-195708.html

    Gruß

    Alef

  4. #8734
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    Hi,

    Ein psychologisches Lehrstück:

    'LAST TRAIN FROM SAIGON' London stations ‘like a war zone’ as thousands race to flee capital by rail and road before Tier 4 lockdown
    HOUSANDS of Londoners defied the Government and fled the capital last night after Boris Johnson cancelled Christmas for millions in the South East.

    The city's stations were said to be like "war zones" as locals skipped town before the tough new Tier 4 lockdown came into effect at midnight.
    Yet within hours there were long queues of traffic on roads out of London and chaotic crushes at railway terminals as people fled to avoid the brutal new restrictions.

    In St Pancras station hundreds of people were filmed rushing towards barriers to board the trains leaving the capital.

    Similar frantic scenes were pictured at Paddington station and King's Cross.

    Traffic on the A40 leaving London was jammed in the hours after Mr Johnson's bombshell announcement.
    Commmuter Harriet Clugston, who filmed the scenes at St Pancras, compared it to Saigon at the end of the Vietnam War when people were desperate to flee before the Viet Cong invaded.

    She tweeted: "Last train out of Saigon. Queue at St Pancras as we wait to board the Leeds-bound train."

    “As expected, train is crammed," she later wrote.

    Harriet said that officials announced that "social distancing will not be possible" in the packed train.

    Another Twitter user posted: "Mate St Pancras looked like a war zone tonight. Euston very tame in comparison."
    Das im Bericht erwähnte Video:

    https://twitter.com/i/status/1340389839716364288

    https://www.thesun.co.uk/news/135275...cked-stations/

    Gruß

    Alef

  5. #8735
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    Zitat Zitat von Alephthau Beitrag anzeigen
    Ich versuche gerade Vergleiche mit anderen Impfstoffen in der freien Wildbahn zu finden, ist gar nicht so einfach! (Bisher finde ich meist nur was zu leichten grippalen Symptomen ...)
    Hier Daten des Grippeimpfstoffs Fluzone High-Dose (Table 1):

    In Summe traten je nach Impfstoff 2% (Fluzone High-Dose) und 2,7% (Fluzone High-Dose Quadrivalent) systemische Nebenwirkungen Grad 3 auf (Kopfschmerzen, Unwohlsein, Fieber, ...). Die sind in der Legende definiert als "A type of AE (adverse event) that interrupts usual activities of daily living, or significantly affects clinical status, or may require intensive therapeutic intervention. Grade 3: ≥ 102.1°F (39.0°C)"

    Zusätzlich: "Within 180 days post-vaccination, 80 (4.5%) Fluzone High-Dose Quadrivalent recipients and 48 (5.4%) Fluzone High-Dose recipients experienced a serious adverse event (SAE)."

    Die Nebenwirkungen des Biontech/Pfizer-Impfstoffs (Table 3 und 4) sind auch nicht von Pappe. Aber lassen ja m.W. lt. Angaben der Experten auf eine intensive Immunantwort schließen.
    Geändert von Nick_Nick (21-12-2020 um 01:23 Uhr)

  6. #8736
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  7. #8737
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    Wie brennt man eigentlich sinnvoll Feuerwerk ab, wenn man nicht raus darf? Müssen jetzt die Eigenheimbesitzer mit Garten die Feuerwerksindustrie retten?

  8. #8738
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    Geändert von Barbecue (21-12-2020 um 07:33 Uhr)
    darf man sein Bett in Stammheim querstellen?

  9. #8739
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    Zitat Zitat von Alephthau Beitrag anzeigen
    ...
    18.12.2020: 2,79% aller Impflinge
    Wenn ich das richtig verstanden habe handelt es sich dabei um durchaus schwerere Komplikationen, die über ein bisschen Aua an der Einstichstelle hinausgehen.
    Die Leute waren beispielsweise arbeitsunfähig und/oder mussten sich ärztlich behandeln lassen - und da sind fast 3% in meinen Augen schon eine Hausnummer.

    Dabei sollte man bedenken, dass der typische Amerikaner mangels Lohnfortzahlung nicht einfach mal so krank feiert - eh der zu Hause bleibt, muss es ihm
    schon ziemlich dreckig gehen.

    Laut den Versuchen von Biontech traten die meisten und schwereren Komplikationen erst bei der 2. Dosis auf - damit wird sich diese Zahl vermutlich noch eher
    erhöhen.

    Mich verwundert auch etwas, dass alle potenziell lebensbedrohlichen Verläufe ausschließlich bei med. Personal aufgetreten sein sollen - hier glaube ich ehrlich gesagt den
    Statistiken nicht.

    Das die hier versuchen, die Nebenwirkungen als etwas positives zu verkaufen, ist in meinen Augen auch fragwürdig.
    Laut Aussage der "Experten" kommen die Nebenwirkungen/allergischen Reaktionen von Entzündungen durch diverse Zusatzstoffe - und die spielen bei der Immunisierung keine Rolle.
    Geändert von kelte (21-12-2020 um 07:36 Uhr)

  10. #8740
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  11. #8741
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    Es gibt praktisch rund um den Planeten dank der Politik keine Alternative zu den Impfstoffen, es existiert kein Plan B.
    Und damit sollte klar sein, dass dieses Zeug mit allen Mitteln in Schutz genommen wird.

    Ich erwarte nicht wirklich, dass hier die Bevölkerung ehrlich über Risiken/Nebenwirkungen aufgeklärt wird. Und wenn das Zeug beispielsweise Herzrasen mit anschließendem Herzinfarkt auslöst,
    dann ist der Patient an einem Herzinfarkt gestorben und nicht durch den Impfstoff.

    Die werden den Teufel tun und irgendwas veröffentlichen, was die Menschen verunsichern könnte.

    Schon jetzt ist aus meiner Sicht klar erkennbar, dass selbst bei jeder kleinen negativen Meldung nahezu zwingend eine Relativierung mit angehängt wird.

  12. #8742
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  13. #8743
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    Ich bin mir aktuell nicht mal mehr sicher, ob das eine schlechte Nachricht ist. Vielleicht sollte man wirklich darüber nachdenken, dass Immunsystem seinen Job machen zu lassen und
    die Menschen schützen, die aufgrund ihres Alters/Vorerkrankungen gefährdet sind.

  14. #8744
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    Kann mir eigentlich jemand erklären, was genau "70% ansteckender" bedeutet und wie sich das berechnet? Und ist für alle Infizierten exakt bekannt, wer welche Version hat? Der PCR Test testet doch nur auf Gen-Fragmente (laienhaft formuliert)? Oder gehen wieder alle von irgendetwas aus, von dem sie eigentlich nichts Genaues wissen?

    Und wenn wir schon dabei sind: wie kommt die tagesschau von "70% ansteckender" auf "ein Vielfaches"?

  15. #8745
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    Zitat Zitat von kelte Beitrag anzeigen
    Ich bin mir aktuell nicht mal mehr sicher, ob das eine schlechte Nachricht ist.
    ...ich sehe hier sowohl positive als auch negative Aspekte.


    Und was den Schutz der Menschen mit höherem Risiko für schwere Verläufe angeht: Wer da ne Lösung findet, wird wohl in einer Reihe mit Nobelpreisträgern geführt werden. Dann wäre die Frage, ob das überhaupt ausreicht, um etwas an der grundsätzlichen Problematik zu ändern.
    Geändert von Pflöte (21-12-2020 um 08:38 Uhr)

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