Grob gesagt dürfte das stimmen. Wenn es um Kinder geht, für die Du sorgeberechtigt bist, dann klares Ja. Ob Du jetzt unbedingt Deinen Onkel oder Cousin zweiten Grades sehen musst, kommt wohl auf den Einzelfall an.
Hier mal für Sachsen-Anhalt
https://www.mdr.de/sachsen-anhalt/la...0.html#sprung2
und NRW
https://www1.wdr.de/nachrichten/land...regel-100.html
Im Link des WDR ist von "engen Familienmitgliedern, Lebensgefährten und vergleichbar nahestehenden Personen" die Rede.
Alles kann, nichts muss.
Kannix, 24.06.2010, 14:17 Uhr: "Also ich hab noch oben ein Luftgewehr, ganz normal. Bei Katzen jedenfalls gibts keine sichtbaren Verletzungen"