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Thema: Der Coranavirus breitet sich jetzt wieder aus.......

  1. #12031
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    Hi,

    Corona-Verordnung: Nächtliche Ausgangbeschränkungen ab Donnerstag außer Vollzug; Erfolgreicher Eilantrag gegen Corona-Verordnung

    Datum: 08.02.2021

    Kurzbeschreibung:

    Der Verwaltungsgerichtshof (VGH) hat mit soeben den Beteiligten bekannt gegebenem Beschluss vom Freitag, den 5. Februar 2021 dem Eilantrag einer Bürgerin aus Tübingen (Antragstellerin) gegen die nächtlichen Ausgangsbeschränkungen nach der Corona-Verordnung der Landesregierung (Antragsgegner) stattgegeben. Die Vorschrift in der Corona-Verordnung, die nächtliche Ausgangbeschränkungen von 20 Uhr bis 5 Uhr regelt (§ 1c Abs. 2 CoronaVO), ist mit Wirkung ab dem 11. Februar, 5 Uhr außer Vollzug gesetzt worden. Sie findet also in der Nacht von Mittwoch auf Donnerstag letztmalig Anwendung.


    Zur Begründung führt der 1. Senat aus: Der Antragsgegner habe voraussichtlich den gesetzlichen Voraussetzungen aus § 28a Abs. 2 i.V.m. Abs. 3 IfSG zuletzt nicht mehr entsprochen. Nach § 28a Abs. 2 IfSG seien Ausgangsbeschränkungen nur möglich, „soweit auch bei Berücksichtigung aller bisher getroffenen anderen Schutzmaßnahmen eine wirksame Eindämmung der Verbreitung von COVID-19 erheblich gefährdet wäre“. Sie seien daher nicht bereits dann zulässig, wenn ihr Unterlassen zu irgendwelchen Nachteilen in der Pandemiebekämpfung führe, sondern kämen nur dann in Betracht, wenn der Verzicht auf Ausgangsbeschränkungen auch unter Berücksichtigung aller anderen ergriffenen Maßnahmen zu einer wesentlichen Verschlechterung des Infektionsgeschehens führe.

    Zudem ergebe sich aus § 28a Abs. 3 IfSG, dass der Verordnungsgeber, wenn er Ausgangsbeschränkungen dem Grunde nach für erforderlich halte, auch eingehend zu prüfen habe, ob diese landesweit angeordnet werden müssten oder ob insoweit differenziertere Regelungen in Betracht kämen. Mit § 28a Abs. 3 IfSG habe der Bundesgesetzgeber die Grundentscheidung getroffen, dass bei dem Erlass von Schutzmaßnahmen zur Bekämpfung der Corona-Pandemie grundsätzlich ein differenziertes, gestuftes Vorgehen geboten sei, das sich an dem tatsächlichen regionalen Infektionsgeschehen orientieren solle. Diese Anforderungen bestünden auch im Anwendungsbereich des Satzes 10 des § 28a Abs. 3 IfSG. Der bestimme, dass bei „einer landesweiten Überschreitung eines Schwellenwertes von über 50 Neuinfektionen je 100.000 Einwohner innerhalb von sieben Tagen landesweit abgestimmte umfassende, auf eine effektive Eindämmung des Infektionsgeschehens abzielende Schutzmaßnahmen anzustreben“ seien. Die Vorschrift lasse landesweit einheitliche Vorschriften - also Vorschriften in einer Verordnung, die für alle Stadt- und Landkreise in gleicher Weise gälten - zu. Er setze solche landesweit einheitlichen Maßnahmen aber nicht für jeden Fall einer landesweiten Überschreitung der genannten Inzidenzgrenze von 50 zwingend voraus.

    Der Antragsgegner sei für die Voraussetzungen des § 28 Abs. 2, 3 IfSG begründungspflichtig. Den gesetzlichen Anforderungen für die nächtlichen Ausgangsbeschränkungen habe der Antragsgegner zuletzt - anders als Ende Dezember und Mitte Januar, als Eilanträge gegen die nächtlichen Ausgangbeschränkungen erfolglos blieben - nicht mehr entsprochen. Der Anwendungsbereich des § 28a Abs. 3 Satz 10 IfSG sei derzeit eröffnet. Denn die landesweite 7-Tages-Inzidenz belaufe sich nach dem Stand vom 4. Februar, 16 Uhr in Baden-Württemberg auf 63,5. Der Antragsgegner habe deshalb derzeit nach wie vor „landesweit abgestimmte umfassende, auf eine effektive Eindämmung des Infektionsgeschehens abzielende Schutzmaßnahmen anzustreben“, dabei aber darzulegen, dass der Verzicht auf Ausgangsbeschränkungen auch bei Berücksichtigung der übrigen Maßnahmen schwerwiegende Folgen für die wirksame Eindämmung der Verbreitung von COVID-19 zur Folge hätte und dass gerade der Erlass von landesweit einheitlichen Regelungen erforderlich sei.

    Daran fehle es angesichts des aktuellen Pandemiegeschehens:

    Mitte Dezember 2020 sei in Baden-Württemberg auf damals bereits hohem Niveau wieder ein Anstieg der übermittelten Fallzahlen zu beobachten gewesen. Die 7-Tages-Inzidenz habe am 18. Dezember bei 199,1 und der R-Wert bei 1,04 gelegen. Es habe keine Land- und Stadtkreise mit Inzidenzwerten unter 100 gegeben, diese hätten vielmehr durchweg in den Bereichen zwischen 101 und 200 (25 Kreise) oder über 200 (19 Kreise) gelegen. Ab Weihnachten sei bis zum 20. Januar ein Abfall der Fallzahlen zu beobachten gewesen. Die 7-Tages-Inzidenz sei bis dahin auf 98,9 gesunken und der R-Wert habe bei 0,84 gelegen. Stadt- und Landkreise mit Inzidenzwerten über 200 habe es nicht mehr gegeben. Die diesbezüglichen Werte hätten aber gleichwohl noch auf einem landesweit ähnlichen und hohen Niveau gelegen, die sich entweder im Bereich von 51 bis 100 (25 Kreise) oder 101 bis 200 (18 Kreise) bewegt hätten. Lediglich ein Landkreis (Tübingen) habe - allerdings auch nur minimal (49,4) - unter dem Wert von 50 gelegen.

    Das Pandemiegeschehen im Land habe sich seither in beachtlichem Umfang verändert. Die 7-Tages-Inzidenz sei weiter gesunken und liege nun bei 63,5. Der R-Wert bleibe mit 0,85 unter 1. Derzeit (Stand 4. Februar, 16 Uhr) wiesen nur noch 5 Kreise 7-Tages-Inzidenzen von mehr als 100 auf und auch diese bewegten sich eher am unteren Ende der Skala zwischen 101 und 150. 26 Kreise lägen im Bereich der Inzidenzen von 51 bis 100, 9 Kreise im Bereich von 36 bis 50 und 4 Kreise unter 35. Das Pandemiegeschehen stelle sich damit im Vergleich zu Mitte Dezember und auch im Vergleich zu dem Stand vor zwei Wochen im Januar bei insgesamt fallenden Zahlen als regional erheblich differenzierter dar. Die vom Landesgesundheitsamt dazu erstellte Übersichtskarte zeige dabei auch, dass die Kreise mit vergleichsweise niedrigen Werten inzwischen nicht etwa bloße „Inseln“, sondern teils zusammenhängende Regionen innerhalb des Landes bildeten.

    Der Antragsgegner habe im Wesentlichen vorgetragen, eine „verfrühte“ Aufhebung der Ausgangsbeschränkungen berge die Gefahr eines erneuten exponentiellen Wachstums. Dieses Vorbringen falle gemessen an den Anforderungen des § 28a Abs. 2 Satz 1 und Abs. 3 IfSG zu pauschal und undifferenziert aus. Insbesondere setze sich der Antragsgegner nicht damit auseinander, dass Bürger, die in Kreisen mit besonders hohen Inzidenzzahlen wohnten, in denen dann beispielsweise nächtliche Ausgangsbeschränkungen nochmals gezielt durch kommunale (Allgemein-)Verfügungen angeordnet werden könnten, diese Kreise aufgrund der dann regionalen Regelung nicht verlassen dürften. Schon deshalb wäre bei etwaigen kommunalen Ausgangsbeschränkungen nicht mit massenhaften Ausweichtendenzen zu rechnen.

    Der Beschluss vom 5. Februar 2021 ist unanfechtbar (Az. 1 S 321/21).

    https://verwaltungsgerichtshof-baden...STPAGE=1213200

    Gruß

    Alef

  2. #12032
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    Also mein Beitrag bezog sich auf den letzten Beitrag von Alef über meinem bissigen Kommentar - also den mit den Pilzinfektionen. Dass es nicht einmal Alef selbst klar war, zeigt aber doch deutlich was diese Art von Beiträgen bewirkt.
    Viele Grüße
    Thomas
    https://www.thiele-judo.de/portal/

    The reality is, you can say ANYTHING you want. You just have to be willing to face the consequences of your choice.

  3. #12033
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    Zitat Zitat von Alephthau Beitrag anzeigen

    Wenn sie sich in Quarantäne befinden und Symptome zeigen, aber weiterhin keine AU ausgestellt wird, könnte das u.U. strafrechtliche Tatbestände erfüllen.

    Wenn jetzt also keine AU ausgestellt wird, obwohl der Betroffene Symptome hat, und dieser somit automatisch nach §53 IfSG entschädigt wird, wird das Vermögen der Staatskasse beschädigt, da eigentlich ein andere Leistungsträger (AG/KK) zuständig wäre!

    Meinst Du wirklich, dass es so gehandhabt wird, wie Du sagst?

    Aber vielleicht verstehe ich dich auch falsch? Für mich ist die sinnhafteste Erklärung, dass es sich bei den Angaben somit um symptomatische Fälle handelt, wobei jetzt interessant wäre ob die Zahlen der Krankenkassen jeweils nur Arbeitnehmer/ALG-I Empfänger beinhalten.
    Soso, Straftstbestand. Gegen wen wird der denn da festgestellt?
    Aber bitte, verfolge Deine Idee nur weiter. Die Datenbasis ist zwar vermutlich Müll, aber Hey, es müsste doch so sein.
    Geändert von Fips (08-02-2021 um 15:47 Uhr)
    So if you meet me, have some courtesy, have some sympathy, and some taste, use all your well-learned politesse, or Ill lay your soul to waste

  4. #12034
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    Zitat Zitat von ThomasL Beitrag anzeigen
    Also mein Beitrag bezog sich auf den letzten Beitrag von Alef über meinem bissigen Kommentar - also den mit den Pilzinfektionen. Dass es nicht einmal Alef selbst klar war, zeigt aber doch deutlich was diese Art von Beiträgen bewirkt.
    DAS war mir wirklich nicht klar, für mich sah es nach einer Folgeantwort auf Pansapiens aus!


    Asche auf mein Haupt!

    Gruß

    Alef

  5. #12035
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    Zitat Zitat von Alephthau Beitrag anzeigen
    Asche auf mein Haupt!
    Er hat ja angabegemäß genug und es gibt sogar Bier dazu. Evtl. musst du aber dann mit zum Schwertkampf fahren

  6. #12036
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    Zitat Zitat von Fips Beitrag anzeigen
    Soso, Straftstbestand. Gegen wen wird der denn da festgestellt?
    Aber bitte, verfolge Deine Idee nur weiter. Die Datenbasis ist zwar vermutlich Müll, aber Hey, es müsste doch so sein.
    Ich habe übrigens gerade festgestellt, dass wir eigentlich genau das gleiche geschrieben haben, aber eben wunderbar aneinander vorbei.

    Hier muss ich eingestehen, dein Post falsch aufgefasst zu haben, nämlich in der Form, dass Du sagst es würden bei Symptomen überhaupt keine AUs geschrieben!

    Das passiert wenn man denkt, der andere will einen nur verbal angreifen.....

    Es bleibt also dabei, AUs MÜSSEN bei Symptomen ausgestellt werden, wie man hier auch noch mal nachlesen kann:

    Nach § 56 Abs. 1 IfSG erhalten Arbeitnehmer*innen und Selbstständige eine Entschädigung, wenn Sie einen Verdienstausfall aufgrund einer behördlich angeordneten Quarantäne oder eines Tätigkeitsverbotes hatten.

    Dafür gelten folgende Voraussetzungen:

    Es besteht eine Quarantäne nach § 30 IfSG oder ein Tätigkeitsverbot nach § 31 IfSG.

    Es gab keine Möglichkeit, den Verdienstausfall durch eine andere zumutbare Tätigkeit auszugleichen.

    Der Antrag auf Entschädigung muss innerhalb von 12 Monaten nach Beginn des Tätigkeitsverbots oder Ende der Quarantäne gestellt werden.

    Es bestand keine Erkrankung bzw. Arbeitsunfähigkeit.

    Was ist, wenn ich krank bin?

    Für die Zeit einer Krankschreibung/Arbeitsunfähigkeit besteht kein Anspruch auf Entschädigung nach § 56 IfSG. In diesem Fall sind Ihr Arbeitgeber oder Ihre Krankenkasse bzw. Krankenversicherung zuständig.
    https://ifsg-online.de/index.html


    Gruß

    Alef

  7. #12037
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    Wofür wird das jetzt hier nochmal diskutiert?

    Was willst du wissen/aussagen/fragen/klären???

  8. #12038
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    Zitat Zitat von Kensei Beitrag anzeigen
    Wofür wird das jetzt hier nochmal diskutiert?

    Was willst du wissen/aussagen/fragen/klären???
    Ich habe die Zahlen versucht dem Infektionsgeschehen zuzuordnen, da ich eine gewisse Diskrepanz zu den Fällen gesehen habe. Hat sich aber erledigt, da man hier wohl die symptomatischen Fälle sieht und nicht die Fälle mit Quarantäne ohne Symptome und Quarantäne mit positivem PCR-Test ohne Symptome sieht.

    Gruß

    Alef

  9. #12039
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    Hi,

    Achja, zum Infektionsgeschehen ein wenig Zahlenspielerei:

    Welche Fallzahlen wirken bedrohlicher?

    129872

    188283

    Ein wenig Relation dazu:

    51. Woche

    Tests: 1672033

    Positive Fälle: 188283

    Positivenquote: 11,26%

    53. Woche

    Tests: 844502

    Positive Fälle: 129872

    Positivenquote: 15,38%

    Ein kleiner Bonus, bin durch Zufall darüber gestolpert:

    Die 49. Woche am 09.12.2020

    Tests: 1297303

    Positive Fälle: 132961

    Positivenquote: 10,25%

    49.Woche am 03.02.2020

    Tests: 1395790

    Positive Fälle: 138305

    Positivenquote: 9,91%

    Man sieht, dass Daten nachgetragen wurden und obwohl sich die Testanzahl und positiven Fälle erhöht haben, ist die Positivenquote gefallen.

    Die reinen Fallzahlen, ohne die Positivenquote, sind also absolut nichtssagend, was den Verlauf der Pandemie angeht, wie man sieht.

    Gruß

    Alef

  10. #12040
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    Zitat Zitat von Kensei Beitrag anzeigen
    Wofür wird das jetzt hier nochmal diskutiert?

    Was willst du wissen/aussagen/fragen/klären???
    Alephthau meinte wohl einen Riss in der Matrix entdeckt zu haben, weil die Anzahl der Arbeitsunfähigkeitsbescheinungen wegen COVID19 niedriger ist, als die der positiv Getesteten.
    Don't armwrestle the chimp.

  11. #12041
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    Hi,

    Interview mit dem Vorgänger von Herrn Drosten:



    https://www.youtube.com/watch?v=FjNg5MOPCS4

    Gruß

    Alef

  12. #12042
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    wegen gefallener Inzidenz:

    BaWü:
    Gericht kippt nächtliche Ausgangssperre


    der Verwaltungsgerichtshof (VGH) hat die nächtliche Ausgangssperre im Südwesten gekippt. Nach dem am Montag veröffentlichten Beschluss muss die Vorschrift in der Corona-Verordnung, die Ausgangsbeschränkungen von 20 Uhr bis 5 Uhr vorsieht, noch diese Woche außer Vollzug gesetzt worden. Zum letzten Mal gilt sie in der Nacht von Mittwoch auf Donnerstag. Damit hatte nach einer Reihe gescheiterter Anträge eine Frau aus Tübingen Erfolg.
    [...]
    Die Landesregierung will jetzt nur noch für Corona-Hotspots Ausgangssperren verhängen. Regierungssprecher Rudi Hoogvliet sagte der dpa in Stuttgart, es sei absehbar gewesen, dass angesichts der sinkenden Infektionszahlen in Baden-Württemberg die Frage der Verhältnismäßigkeit gestellt würde. «Jetzt haben wir juristische Klarheit.»
    Don't armwrestle the chimp.

  13. #12043
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    Zitat Zitat von Alephthau Beitrag anzeigen
    Hi,

    Interview mit dem Vorgänger von Herrn Drosten:



    https://www.youtube.com/watch?v=FjNg5MOPCS4
    Wann wird von wem der eingeblendete Satz gesagt?
    Der Interviewte sagt:

    Ich kann darüber nur spekulieren, ich befürchte es, ja, aber man brauchte da natürlich klare Zahlen.
    Don't armwrestle the chimp.

  14. #12044
    carstenm Gast

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    Zitat Zitat von Alephthau Beitrag anzeigen
    Ich habe die Zahlen versucht dem Infektionsgeschehen zuzuordnen, da ich eine gewisse Diskrepanz zu den Fällen gesehen habe. Hat sich aber erledigt, da man hier wohl die symptomatischen Fälle sieht und nicht die Fälle mit Quarantäne ohne Symptome und Quarantäne mit positivem PCR-Test ohne Symptome sieht.
    Oh.

  15. #12045
    Registrierungsdatum
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    Zitat Zitat von carstenm Beitrag anzeigen
    Oh.
    ...Ah...Alpia?

    Gruß

    Alef

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